Druckschrift 
Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
Entstehung
Seite
280
Einzelbild herunterladen
 

280

Soweit die Wochenhilfe in Betracht kommt, ist der Wunschausgesprochen worden, dass die Wochenhilfe, die den Krieger-frauen zugebilligt wird, auch auf die Frauen der Hilfsdienst-pflichtigen ausgedehnt werden möge. Ich habe mich noch in derSitzung des Ausschusses mit dem Herrn Reichsschatzsekretär überdiesen Punkt in Verbindung gesetzt und konnte mitteilen, dassdie finanziellen Gesichtspunkte in diesem Falle hinter den wich-tigeren Gesichtspunkten der Förderung des Bevölkerungszuwachses,der Erzielung einer gesunden Nachkommenschaft zurücktretenmüssen. Auf dieser Grundlage werden die verbündeten Regie-rungen prüfen, wie weit und in welcher Form sich die ( in derResolution niedergelegten Wünsche erfüllen lassen.

Dann die Familienunterstützung. Meine Herren, hier konnteich in der Kommission mitteilen, dass damals schon dem Bundes-rate ein Antrag zugegangen war, der die Aufrechterhaltung derWintersätze Mark 20 für die Frauen, Mark 10 für die Kinderauch über den 1. Mai vorsieht. Der Bundesrat hat noch nichtBeschluss gefasst. Ich zweifle nicht, dass die verbündeten Re-gierungen die Gründe würdigen werden, die das hohe Haus zudiesem Wunsche und die die Reichsl|3itung zu dem Antrage ,imBundesrate bestimmt haben.

In Verbindung mit der Familienunterstützung besteht nochein Wunsch, der in den Ausschüssen keine Annahme fand, nämlichdie Erhöhung der Alters-, Hinterbliebenen-, Invaliden- und Unfall-Renten. Jn der Form, wie der Antrag vorliegt, lässt sich demWunsche aus den Gründen, die im Ausschusse erörtert wordensind, nicht entsprechen. Ich habe aber im Ausschusse darauf hin-gewiesen, dass die zweimal bewilligten 200 Millionen Mark fürWohlfahrtszwecke die Möglichkeit geben, einzugreifen, wo wirklicheNot besteht. Zwar sprechen die Bestimmungen, die der Bundesratgetroffen hat, in erster Linie von Beihilfen an Erwerbslose, diean sich arbeitsfähig sind. Wir sind aber dabei, zu prüfen, inwelcher Form die vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen er-weitert werden können, um die Wohlfahrtspflege auch den ansich Arbeitsunfähigen zugute kommen zu lassen.

In Verbindung mit der Frage der Familienunterstützung mussich zurückkommen auf die Ausführungen, die der Herr Vorredner