I. KAPITEL.
§ 1.
DER ÜBERGANG VON DER GEWICHTSZAHLUNG ZURSTÜCKZAHLUNG.
Über die dem Zustand des spanischen Geldwesens amAusgang des 18. Jahrhunderts voraufgegangene dreihundert-jährige Entwickelung will ich im Rahmen dieser Arbeit einenkurzen Überblick geben; denn alle bis zum Jahre 1772 er-lassenen Münzgesetze basierten wesentlich auf einem 1497 ge-gebenen Münzgrundgesetze.
Erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts konnte man voneinem Geldwesen des Gesamtstaates Spanien sprechen, und dieältesten Dokumente und Gesetze über Münzen Spaniens datierenaus dieser Zeit.
Die seit dem Jahre 1469 ehelich verbundenen MajestätenFerdinand V. von Aragonien und Isabella I. von Kastilien ver-einigten im Jahre 1479 die Kronen beider Länder und schufendamals in dem national geeinten Staate eine geschlossene Zahl-gemeinschaft.
Nach der 1492 erfolgten Eroberung von Granada und derVertreibung der Mauren , deretwegen ihnen Papst Innocenz VIII.den Titel„ Katholische Könige " zuerkannte, stellten sie in ihrenLanden die öffentliche Ordnung, einheitliche Gesetzgebung undVerwaltung her.
Gleich in den ersten Jahren ihrer gemeinsamen Regierungwidmeten sie sich der Regelung des bisher sehr zerrüttetenGeldwesens. Nach verschiedenen vorbereitenden Gesetzen über
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