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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 2. DER ZUSTAND DER METALLVALUTA ZU AUSGANG DES 18. JAHRH. 15

selbst seit 1730 Gold- und Silbermünzen nur in Madrid undSevilla, Kupfermünzen in Segovia geprägt wurden . 1)

Philipp V. hatte nun eine Scheidung zwischen solchenMünzen vorgenommen, welche nur im Mutterlande herstellbarund kursfähig waren und solchen, die im Gesamtstaate geprägtwurden und dort zirkulieren durften. Die von ihm eingeführtenunterwertigen Silbermünzen hatten seit 1707 nur in der Halb-insel Spanien Geltung. Ebenso ließ er im Jahre 1742 kleineGoldmünzen herstellen, Veintenes, die einen geringeren spezi-fischen Gehalt als die größeren Goldstücke hatten und derenPrägung und Umlaufsfähigkeit auf das Mutterland beschränktwurde.

Beide Arten, notale Silber- und Goldmünzen, wurden." provinzielle" Münzen genannt, wobei Spanien als Provinz imGegensatz zum Gesamtreich, Spanien und ( West-) Indien, aufgefaßtwurde. Die Chartalverfassung des provinziellen Geldes dehntesich also nicht auf die Kolonien aus; für dieses Geld bildete,, Indien", wie das Kolonialreich damals stets benannt wurde,Ausland.

Ebenso war Kupfergeld zunächst nur in der spanischen Halbinsel kursfähig und wurde im überseeischen Reiche nichthergestellt. Im spanischen Amerika hatte sich der Verkehrvertragsmäßig für die kleinsten Zahlungen Zahlungsmittel ingezeichneten Blechmarken, in Eiern und Talglichtern wie inKakaokörnern erwählt. 2)

1) Im Jahre 1819 wurde eine zweite Münzstätte für Kupfergeld inJubia errichtet.

2) Vazquez Queipo berichtet: Den Mangel an Kupfergeld hatte man.auf dem ganzen amerikanischen Kontinent wie in Cuba lange Zeit durchvertragsmäßige Zeichen ersetzt, z. B. in Habana durch gezeichnete Blech-platten, in Puerto - Principe durch Eier und Talglichter, im Innern desFestlandes durch Kakaokörner. Privatleute maßten sich das Recht an,kleines Geld zu schaffen, womit sie die Regierung nicht versorgte.

Durch Dekret vom 21. 5. 1821 wurde der Kurs des Kupfergeldesauch für die Kolonien angeordnet. Tatsächlich blieb aber diese Anordnungwie auch eine spätere, oft wiederholte königliche Verfügung vom 14. 4. 1829,welche den Gebrauch von Kupfergeld in Cuba bestimmte, ohne jedenErfolg. Die Kolonialverwaltung widersetzte sich ihr, da sie bei der starken