§ 2. DER ZUSTAND DER METALLVALUTA ZU AUSGANG DES 18. JAHRH. 17Gewicht und Feingehalt und Vellonrealen von niedrigem Fein-gewicht durch die Epitheta„ de plata“ und„, de vellon". ¹)
Erst durch Dekret vom 25. September 1799 wurde be-fohlen, daß in allen Rayons der staatlichen Finanzverwaltungdie Rechnungsführung in der Münzeinheit, im Realen de Vellon,zu geschehen habe und daß mit der bisher beobachteten Praxis,nach Maravedis zu rechnen, gebrochen werden sollte. 2) Wert-einheit war seitdem der Real de Vellon.
Wenden wir uns nun zu dem Münzsystem, wie es nachden im Jahre 1772 eingeleiteten und im Jahre 1786 abge-schlossenen Reformen bestand, so zeigt sich folgendes Bild.Es wurden geprägt:
1. Goldmünzen.
a) Nationale Münzen.
Der Doblon à 8 Escudos
Münzfuß.
Geltung.
oder die Onze, auch Qua- 81/2 Stück auf die Mark: 320 Realen Vn.
drupel genannt.
Der Doblon à 4 Escudos)
17
oder die 1/2 Onze.
Der Doblon à 2 Escudos
oder Ochentin( Acht- 34ziger).
Der Escudo
oder Cuarenten( Vier- 68
ziger).
وو
وو وو
وو
دو
وو
وو
160
80
وو
وو
17
40
27 77
11
" 2
وو
وو
1) Dieser Gegensatz fiel erst im Jahre 1848 fort, da von diesemJahre an Silbermünzen nur einer Sorte geprägt wurden.
Gleichzeitig sei hier darauf hingewiesen, daß Vellonrealen nichtBronzemünzen wie die früheren spanischen kleinsten Werte waren, sondernRealen de Vellon bedeuteten Realen von geringhaltigem Silber( nichtBronze- oder Kupferrealen, wie man häufig Reales de Vellon übersetztfindet).
2) Novís. Recopil. Buch X, Titel 17, Gesetz 14.Rühe, Das Geldwesen Spaniens.
2