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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 3. DIE STELLUNG DES PAPIERGELDES IM GELDSYSTEM.

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sie nach Aufhebung der Belagerung zum Nominalwert in Goldoder Silber eingelöst und an Staatskassen angenommen würden.Solange die Belagerung währte, wurden sie anstandslos vomPublikum akzeptiert und nach Aufhebung der Belagerung anden königlichen Kassen in Metallgeld eingelöst.

In ähnlicher Weise schuf Karl III. unter dem Zwange,Geld für den Krieg mit England aufzubringen, und auch in derAbsicht der spätern Rückzahlung, papyroplatisches Geld in denköniglichen Tresor- oder Schatzscheinen, Vales reales" genannt.

Die erste Emission dieser Scheine erfolgte nicht durchden Staat selbst, sondern durch einige angesehene Bank- undHandelshäuser. Bei ihnen nahm der Staat im Jahre 1780 einenKredit von 9 900 000 Pesos sencillos( der Peso sencillo war eineviel in Dokumenten verwendete, ideelle Rechnungseinheit, diein der früheren Geldverfassung real dargestellt war, und galt15 Realen vn) auf und händigte ihnen den gleichen Betrag,also 148,5 Millionen Realen vn, in Schatzscheinen aus, um siezum Nominalwert unter das Publikum zu bringen. Die einzelnenStücke betrugen zunächst 600 Pesos.

Diese Scheine waren 4% ige, auf den Namen ausgestellte,durch Indossament übertragbare ¹) Ordrepapiere, die jährlich anden dafür bezeichneten Kassen bei Gelegenheit der Zinszahlungumgetauscht werden mußten. In der Gazeta de Madrid, demRegierungsblatte, waren die königliche Konsolidationskasse und35 Provinzialkassen für Zinszahlungen und Aushändigung neuerVales bestimmt.

Die Verzinsung, die Ordreklausel und die bei der erstenEmission zugestandene Bedingung der Rückzahlung nach 20Jahren deutet wohl darauf hin, daß die Vales ursprünglich alsAnleihetitel und nicht als endgültiges staatliches Geld, dasBestand haben sollte, gedacht waren.

Um aber trotz des damaligen Kriegszustandes mit Eng-land ihre schnelle Unterbringung im Publikum zu ermöglichen,

1) Die Zahlung in Vales mit Blankogiro wurde jedoch unter An-drohung strenger Strafen verboten, da man ,, den guten Kredit diesesPapiergeldes nicht schädigen" wollte.ale no

Rühe, Das Geldwesen Spaniens.

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