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I. DIE ENTWICKELRNG DER SPANISCHEN STAATL. ZAHLUNGSMITTEL.
Waren Vales bisher im kleinen Verkehr fakultativeZahlungsmittel, so wurden sie nunmehr auch in ihm obligatorisch.Die Regierung gebot nämlich ,,, die vom Sold Lebenden, die Hand-werker, Bauern, Tagelöhner, Kleinkrämer, Knechte und Dienersollten verpflichtet sein, für ihre Güter und bei kontraktlichenZahlungen Papierscheine anzunehmen, da sie dieselben in einigenEinlösungskassen, deren Errichtung vorgesehen sei, im Notfallein Metallgeld umwechseln könnten."
Alle bis zum Tage der Publikation der Cedula mit derAusschlußklausel für Vales geschlossenen Kontrakte sollten, wieausbedungen, in Gold- oder Silbergeld erfüllt werden; nach Ver-öffentlichung der Verordnung sollten derartige Kontrakte nichtmehr gültig sein. Dasselbe sollte bei Wechselbriefen geschehen.
Die strikte Durchführung des Zwangskurses glaubte mandurch Androhung von Strafen sichern zu können. Konfiskation.der Vales sollte denjenigen treffen, der sie ohne Not zum Wechselzu den Reduktionskassen brächte, wiewohl er seine Zahlungenin Vales leisten könnte.
Da aber die für den kleinen Zahlungsverkehr berechneten.Einlösungskassen nicht zur Errichtung kamen, sah sich dieRegierung durch vielfache Reklamationen genötigt anzuordnen,das General- Schatzamt und die Heereskasssen sollten denjenigenPersonen, die zum Wechseln wegen der Größe der Stücke ge-zwungen seien, Vales in Metallgeld einlösen, wofern nicht derVerdacht von Spekulation vorliege.
Die Einlösung war nun aber an den Vorbehalt geknüpft,,, soweit es die Kassenbestände und die Verhältnisse der dazubestimmten Staatskassen erlaubten". Diese waren jedoch damalsso schwach, daß tatsächlich durch diesen bedingenden PassusNichteinlösung dekretiert war.
Da sich nun aber der Staat gleichzeitig mit seinen eigenenAnordnungen in Widerspruch setzte, glückte es ihm nicht, denfesten Kurs von Gold- und Silbergeld gegenüber dem Papiergeldeaufrecht zu erhalten.
Der König erklärte nämlich, daß Vales bei Zahlung vonZöllen und Tributen nicht in Zahlung genommen würden. Ebenso