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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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§ 3. DIE STELLUNG DES PAPIERGELDES IM GELDSYSTEM.schloß der Consejo de Castilla, ¹) der kastilische Staatsrat, welcherdie Verordnung über den allgemeinen Zwangskurs veranlaßthatte, Papiergeld für Zahlungen an die Stadtverwaltungen aus.

Infolgedessen erhob sich das Agio auf Gold- und Silbergeldbis zur immensen Höhe von 47%, und nur die Agioteureprofitierten von dem gesetzlich festgelegten Kurse, indem sieVales billig aufkauften und, sich auf das Gesetz berufend, zurAnnahme zwangen. Namentlich der Kleinverkehr, welcher wegender Größe der Stücke Papiergeld ja kaum gebrauchen konnte,entledigte sich der Vales zu einem immer weiter sinkenden Preis.gegen Metallgeld.

Für den internationalen Verkehr hatte die Dekretierungdes Zwangskurses weittragende Folgen; denn nach dem Gesetzvom 17. Juni 1799 durfte Bezahlung in Metallgeld auf Wechselgleichfalls verweigert werden, und Abmachungen, in Gold- oderSilbergeld nach dem Auslande zu zahlen, hingen nur vom gutenWillen der Wechselschuldner ab und wurden gerichtlich nicht.erzwungen. Die Ausländer erhöhten für den Absatz ihrer Waren.nach Spanien die Preise, und der Handels- und Wechselverkehrmit dem Auslande begann nach den eigenen Worten der Regierungvollständig aufzuhören.

Die Inländer erhöhten gleichfalls für die aus dem Aus-lande bezogenen Rohstoffe und Fabrikate die Preise und entzogensich andererseits ihren buchstäblichen Wechselverpflichtungen,in Gold oder Silber zu zahlen, Ausländern gegenüber vielfach.Die Prozesse häuften sich infolgedessen in Spanien .

Wenn wir hier den besonderen Fall der Preissteigerungenim Zusammenhang mit der Deklarierung des Zwangskurses haben,so ergab sich dies aus dem Verhalten des Staates, der sein eigenesPapiergeld von Zahlungen an Staatskassen vollkommen ausschloßund andererseits nicht die Macht hatte, eine zwangsweise An-nahme des Papiergeldes im parazentrischen Verkehr zum prokla-mierten Werte durchzusetzen.

1) Die Consejos Spaniens stellten die Überbleibsel der inneren Ver-waltung unter den Habsburgern vor und vertraten die Stelle von Ministerienin unserm Sinne.