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§ 4. DIE AUFNAHME FREMDEN METALLGELDES USW.gelegenen Provinzen, Katalonien, Aragon , Navara und Viscayawurden im Februar 1809 in 4 französische Militärgouvernementsverwandelt. Ferner wurden die gesamten Einkünfte der be-setzten Provinzen Salamanca, Toro, Zamora, Santander , Asturien,Burgos, Valladolid und Palencia für den Unterhalt der dortstehenden französischen Truppen verwendet¹). Die Gegendennördlich des Ebro und nördlich des Tajo mit der HauptstadtMadrid standen unter französischer Herrschaft, während Süd-spanien von der Zentraljunta in Sevilla und später von einerdurch die Zentraljunta mit der Exekutive betrauten Regentschaftvon 5 Mitgliedern( im Namen des von ihr anerkannten KönigsFerdinand VII.) regiert wurde.
So unterstand Spanien 5 Jahre lang einer getrennten Recht-sprechung und Verwaltung. Im Namen beider Regenten wurdenMünzen geprägt, und jede der beiden Regierungen schloß dasGeld der andern vom Zahlungsverkehr in dem von ihr be-herrschten Gebiete aus, so daß aus Spanien zwei gesonderteZahlgemeinschaften wurden.
Die spanischen überseeischen Kolonien fuhren indessen fort,bis zu ihrer Unabhängigkeitserklärung im Jahre 1825 im NamenFerdinand VII. Geld zu prägen, wiewohl Joseph Napoleon auch zum Könige von Westindien ernannt worden war.
Die für Ferdinand VII. amtierende Provinzialregierungerrichtete nun, je nachdem es der Krieg gegen die Franzosenerforderte, an den verschiedensten Orten, in Barcelona, Cataluña,Mallorca, Gerona, Lerida, Reus und Tarragona Münzstätten undließ besonders Kupfer- und notales Silbergeld herstellen.
In diesen Zeiten der Kriegs- und Finanznot wurde diefunktionelle Stellung des Kupfergeldes geändert. Denn die Zen-traljunta verfügte, es solle alles Geld nach der Norm der inMadrid geprägten Münzen hergestellt werden, doch solle manhinfort im Zahlungsverkehr keinen Unterschied zwischen Gold-,Silber- und Kupfergeld machen noch einer der Geldarten einenVorzug geben. Kupfergeld wurde somit als Kurantgeld behandelt