und zirkulierte seit jener Zeit bis zum Jahre 1852 vollkommenwie Gold- und Silbergeld, ohne daß eine Beschränkung in derHöhe der Annahme erfolgte.
o Außer den bisher geprägten Kupferstücken wurden in Ka- talonien jetzt Münzen zu 3, 4 und 6 Cuartos ¹) in Kupfer her-gestellt, deren Kurs auf die vier katalonischen Provinzen be-schränkt blieb.
Die Trennung des Landes in zwei Zahlungsgebiete ließsich jedoch auf die Dauer nicht aufrecht erhalten. Wiewohldie in Cadiz amtierende Regentschaft in den Jahren 1811 und1812 ausdrücklich gebot, das Geld des französischen Usurpatorswie überhaupt französische Geldzeichen sollten im Lande nichtangenommen werden und keinen gesetzlichen Kurs haben 2), sohatten ihre diesbezüglichen Verfügungen keine Wirkung.
Französiche Zahlungsmittel drangen im Laufe der Zeitin immer stärkerem Maße nach Südspanien ein und wurdenwie in Nordspanien im Privatverkehr und auch von den Steuer-einnehmern zu dem von Joseph Napoleon festgelegten Kursegenommen.
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So sah sich infolgedessen die Regentschaft gezwungen,sämtliche französischen Gold- und Silbermünzen als staatlichesGeld für Spanien anzuerkennen und einen Tarif dafür aufzu-stellen, der im ganzen Lande, auch von der Gegenpartei, an-erkannt wurde.
Durch Dekret vom 4. September 18133) verfügte die Re-gentschaft in Cadiz im Namen des in Valencay in Gefangen-schaft sitzenden Königs Ferdinand VII . über die in Zukunftgeltenden Regeln im Zahlungsverkehr folgendes:
,, Angesichts der dringenden Vorstellungen Vieler über dieunvermeidliche Notwendigkeit, bei der gegenwärtigen Lage desLandes das französische Geld anzunehmen," wird befohlen, daß