Druckschrift 
Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
Seite
67
Einzelbild herunterladen
 

67

§ 4. DIE AUFNAHME FREMDEN METALLGELDES USW.daß in den Jahren 1825-1841 100 Millionen Realen vnin Peseten von Spanien importiert waren .

Aus solchen kaum glaublichen Ereignissen zeigt sich uns,wie ohnmächtig der spanische Staat damals war, der nicht ein-mal an seinen eigenen Kolonialkassen Annahme des Geldes nachdem proklamierten Werte durchsetzte.

Während so die Münzen spanischen Gepräges außer Landesgingen, suchte der spanische Staat durch weit ausgedehnteneinseitigen Synchartismus Münzen anderer Staaten herbeizu-ziehen oder im Lande festzuhalten.

Schon in den Jahren 1785 und 1802 hatte man mit PortugalReziprozitätsverträge geschlossen , wonach Zölle auf Ein- undAusfuhr portugiesischen resp. spanischen Geldes wegfallen sollten.Infolgedessen wurden gewohnheitsmäßig von Portugal und Spanien die Münzen des Nachbarstaates akzeptiert; jedoch waren dieMünzen Portugals in Spanien nicht obligatorisch , ja, stark ab-genutzte Münzen wie die portugiesischen Silber- Cruzados nahmder spanische Staat nur zum Barrenwert mit 191/2 Realen vnpro Unze an.

Im Jahre 1835 wurden jedoch sämtliche portugiesischeMünzen in Spanien für obligatorisch erklärt. Die Regierungbefahl am 15. November 1835, portugiesisches Geld sollte beiKauf, Tausch und Wechsel jeder Art im gesamten Zahlungs-verkehr angenommen werden. 1)

Die großen portugiesischen Goldmünzen à 24000, 12800,6400, 3200 Reïs wurden tarifmäßig den spanischen Goldmünzenentsprechend begültigt mit 640, 336, 168, 84 Realen vn. Diekleinen Goldstücke dagegen zu 1600, 1200, 800 Reïs, die nachdem Wortlaut des Tarifs abgenutzt waren und infolgedessen Ge-wichtsmangel zeigten, wurden nach dem durch Untersuchungenfestgestellten durchschnittlichen Metallgehalt tarifiert mit 40, 30,20 Realen vn, also nicht proportional den großen Goldmünzen.Ebenso wurden sämtliche Silbermünzen wegen der durch-schnittlichen Abnützung nicht nach dem Münzpari neuer Stücke,sondern tiefer proklamiert, und zwar

1) Coleccion de decretos reales de España, Jahrgang 1835.

5*