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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
Der Umlauf der Goldmünzen der amerikanischen Repu-bliken, die als Handelsmünzen bisher frei zirkulieren durften,wurde durch Verfügung vom 20. Februar 1851 inhibiert. Eng-lisches Goldgeld wurde durch Verfügung vom 17. Juni 1852außer Kurs gesetzt; auch hiervon befand sich nicht viel inZirkulation.
Über portugiesische Goldmünzen, die im Jahre 1835 tarifiertworden waren, wurden keine besonderen Anordnungen getroffen; ¹)es dürften wohl von ihnen kaum noch einige Stücke in Spanien im Umlauf gewesen sein.
Man hatte jedoch in der Zeit vom Januar 1851 bis zum6. August 1852 von Privatleuten noch goldene Schmucksachenund beschädigte Goldmünzen zur Umprägung angenommen. Dasich hiervon aber große Mengen in den Münzstätten sammelten,stellte man die Annahme von Goldsachen und von beschädigtenGoldstücken im August 1852 ganz ein. Aus diesen Umprägungen.waren in den Jahren 1851 und 1852 12962 200 Realen an Gold-geld hervorgegangen. Das Goldgeld, welches man vor dem Jahre1848 hoch bezahlt und mit Vorliebe industriell verwendet hatte,war jetzt in großem Umfange wieder in staatliche Zahlungsmittelzurückverwandelt worden, da Goldsachen stark im Preise gefallenwaren. Erst durch gänzliche Einstellung der Goldprägung schütztesich der Staat vor einer drohenden Goldobstruktion.
Ebenso wie durch Anhäufungen von Goldgeld in den Staats-kassen konnten jedoch die valutarischen Silberzahlungen durchdas Eindringen von Kupfergeld in die öffentlichen Kassen inFrage gestellt werden.
Die notalen Kupfermünzen nahmen im Geldwesen Spaniensstets einen ganz bedeutenden Umfang ein und kamen für das.Land stets mehr in Betracht als in allen anderen europäischenStaaten. Da man seit dem Abfall der Kolonien bis zur Mitte
1) Ein Verbot der Zirkulation portugiesischer Goldmünzen liegt wohlimplicite in der kgl. Verordnung vom 20. 2. 1851, welche festsetzte, daßdas ausländische Geld, dessen Zirkulation nicht ausdrücklich durch einegesetzliche Verordnung autorisiert sei, nur nach seinem Metallwert odervertragsmäßig anzunehmen sei.( Gazeta de Madrid vom 23. 2. 1851.)