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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
gleicher Weise festgelegt, wie in den übrigen Provinzen desReiches.
Der größte Teil alles bisher dort zirkulierenden Kupfer-geldes war jedoch in die Calderilla- Noten getauscht worden;52 Millionen Realen waren infolge der Einwechselung desKupfergeldes in diesen Scheinen emittiert worden, die langeJahre eine bedeutende Rolle im Geldumlauf Kataloniens spielten.
Die Calderilla- Noten hatten gesetzlichen Kurs in den vierProvinzen Kataloniens, waren also territorial beschränktes staat-liches Geld. Und zwar waren sie obligatorisch im gesamtenZahlungsverkehr, bei allen öffentlichen und privaten Trans-aktionen in Katalonien, wie es im Gesetze hieß. Doch stelltensich in ihnen nicht schlechthin obligatorische Zahlungsmitteldar, sondern sowohl der Staat wie Private brauchten nur 10%/ o.jeder Zahlung 2) in ihnen anzunehmen; 900% der zu zahlendenSummen mußten in Gold- oder Silbergeld entrichtet werden.Auch hier dehnte sich die prozentuale Annahme von Geld selbstauf die Staatskassen aus.
Für den Wechselverkehr war bestimmt worden, daß Wechsel,die von Orten außerhalb Kataloniens auf katalonische Plätze ge-zogen waren, in dem bei„ Ziehung des Wechsels stipuliertenGelde" zahlbar und daß in diesem Falle Wechselgläubiger nichtzur Annahme von 10% in Calderilla- Noten verpflichtet seien.¹)Diese Papierscheine hatten den Charakter definitiven Staats-papiergeldes, sie waren nicht einlösbar.
Man hatte zunächst die Absicht, eine schnelle Amortisationvorzunehmen und sie baldigst aus der Welt zu schaffen. Amorti-sationen fanden zur Hälfte auf Kosten des Staates, zur Hälfteauf Kosten der vier katalonischen Provinzen in den erstenJahren nach ihrer Emission auch statt. In dem Revolutions-jahr 1868 benutzte man jedoch die für ihre Tilgung bestimmtenFonds anderweitig und gab zu ihrer Deckung Schatzbonds aus,die man der Staatsdepositenkasse übergab. Infolgedessen zirku-lierten in den Jahren 1868-1879 noch 22433780 Realen in
¹) Col. legislativa, Jahrg. 1852, Band 57.
2) Ibidem, Jahrg. 1854.