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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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§ 9. DIE REGELLOSIGKEIT IM GELDWESEN VON 1864-1868.Prägung und vollwichtig, so daß die Regierung fürchtete, sie ganzzu verlieren. Um für den Kleinverkehr Silbermünzen zu erhalten,entschloß sich der spanische Staat zu Maßnahmen gegen ihrenAbfluß und ahmte hiermit wieder Frankreichs Beispiel nach.

Die französische Regierung hatte im Jahre 1861 eineKommission ernannt, um Maßnahmen für die Einführung einesunterwertigen Silbergeldes, wie es die Schweiz erwählt hatte,zu beraten. Auch vom spanischen Staate wurden 1862 Informa-tionen und Vorschläge von der General- Direktion der Münz-stätten darüber verlangt, auf welche Weise man den Silbergeld-umlauf normalisieren und die kleinen Silbermünzen in notaleStücke zurückführen könne.

Bezeichnend für die metallistischen Anschauungen der da-maligen spanischen lytrischen Verwaltung ist, daß die Schaffungunterwertiger Silbermünzen ein vollständig neues Währungs-gesetz gebar unter Einführung einer neuen Werteinheit. Wie-wohl man tatsächlich Goldwährung hatte, glaubte man gesetzlichnoch Silberwährung zu haben, da die Werteinheit in Silberdargestellt war und man von ihr die Valuta ableitete. Da mannun beschloß, die bisherige Werteinheit, den Real, in unter-wertigem Silbergelde darzustellen, hielt man die Wahl einerneuen Werteinheit, die im Gehalt proportional der alten sei,für eine unerläßliche Bedingung. Der Escudo, der bisher imMetallgehalte das Zehnfache des Realen darstellte, sollte daherals Werteinheit ausgewählt werden, da er im Gehalt unver-ändert bleiben sollte. Die Münzdirektion erklärte in ihrem Be-richte an die Regierung: Wir befinden uns nicht mehr inden Zeiten, in denen die monetäre Einheit ein phantastischeroder imaginärer Begriff ist; zur Zeit ist die Werteinheit inallen zivilisierten Ländern eine gegebene, feste, unveränderlicheMenge mehr oder weniger reinen Goldes oder Silbers. Da aberdie materielle Aufrechterhaltung der Werteinheit das geheiligtsteEigentumsrecht der Untertanen eines Staates ist, muß maneine in ihrer Substanz veränderte Münze als Werteinheit auf-geben". Es sei nicht möglich, so hieß es weiter, den Real alsWerteinheit beizubehalten, wenn die in Silber dargestellte Ein-