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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.heit nicht im Gehalte proportional den Münzen höherer Geltungsei; der unterwertige Real solle in Zukunft nur in beschränktemMaße angenommen werden und der durch seinen Metallgehaltgarantierte Escudo als Werteinheit erwählt werden.

Man glaubte eben damals noch in zugewogenen Metall-mengen zu zahlen und wollte die Werteinheit als bares Gelddargestellt wissen. Heute würden jene Währungsleute vielleichterkennen, daß in durchaus zivilisierten Staaten die Werteinheitnicht in barem Gelde dargestellt ist.

Nach den Vorschlägen der Münzbehörde wurde daraufam 26. Juni 1864 ein neues Münzgesetz erlassen. Zur Wert-einheit wurde der Escudo erhoben, den das Gesetz münztechnischals ,, effektives" Silbergeld mit dem Gewicht von 12,980 Grammund dem Feingehalt von 900/1000 definierte.

Es sollten nach Artikel 2 des Gesetzes Münzen aus Gold,Silber und Bronze mit folgendem Eigennamen ¹), Gewicht undFeingehalt hergestellt werden:

a. Goldmünzen.

der Doblon de Isabel

Geltung10 Escudos

erlaubteGewicht Abweichungim Gewicht

Fein-gehalt

8,387 g

zu 4 Escudos 4

3,354

2,17 g

ני

"

وو

دو

900/1000.

pro kg

2

2

1,677

وو

وو

"

وو

وو

b. Silbermünzen.

der Duro

2

" 2

25,96 2,821 g|

der Escudo

die Peseta

die 12- Peseta

der Real

1

0,40

وو

0,20

وو

0,10

وو

وو

c. Bronzemünzen.

der 1/ 2- Real

0,05

der Cuartillo( 1/4 Real)

0,025

die Decima( 1/10 Real)die halbe Decima( 1/20 Real)

0,01

0,005

bestehend

aus:

95 TeilenKupfer,4 Teilen

Zinn,1 TeilZink.

1) Die Eigennamen aller Münzen bildeten eine Besonderheit desspanischen Geldwesens; sie fielen erst mit dem Münzgesetz des Jahres

وو

وو

وو

وو

وو

وو

وو

1,298 9,982 gpro kg

12,50

10 g

6,25

pro kg

2,50"

15 g

1,25

pro kg

1:

12,98 pro kg(

"

5,192 ,, 4,991 g2,596, , pro kg 810/1000.

900/1000.

1868 fort.