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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.heit nicht im Gehalte proportional den Münzen höherer Geltungsei; der unterwertige Real solle in Zukunft nur in beschränktemMaße angenommen werden und der durch seinen Metallgehaltgarantierte Escudo als Werteinheit erwählt werden.
Man glaubte eben damals noch in zugewogenen Metall-mengen zu zahlen und wollte die Werteinheit als bares Gelddargestellt wissen. Heute würden jene Währungsleute vielleichterkennen, daß in durchaus zivilisierten Staaten die Werteinheitnicht in barem Gelde dargestellt ist.
Nach den Vorschlägen der Münzbehörde wurde daraufam 26. Juni 1864 ein neues Münzgesetz erlassen. Zur Wert-einheit wurde der Escudo erhoben, den das Gesetz münztechnischals ,, effektives" Silbergeld mit dem Gewicht von 12,980 Grammund dem Feingehalt von 900/1000 definierte.
Es sollten nach Artikel 2 des Gesetzes Münzen aus Gold,Silber und Bronze mit folgendem Eigennamen ¹), Gewicht undFeingehalt hergestellt werden:
a. Goldmünzen.
der Doblon de Isabel
Geltung10 Escudos
erlaubteGewicht Abweichungim Gewicht
Fein-gehalt
8,387 g
zu 4 Escudos 4
3,354
2,17 g
ני
"
وو
دو
900/1000.
pro kg
2
2
1,677
وو
وو
"
وو
وو
b. Silbermünzen.
der Duro
2
" 2
25,96 2,821 g|
der Escudo
die Peseta
die 12- Peseta
der Real
1
0,40
وو
0,20
وو
0,10
وو
وو
c. Bronzemünzen.
der 1/ 2- Real
0,05
der Cuartillo( 1/4 Real)
0,025
die Decima( 1/10 Real)die halbe Decima( 1/20 Real)
0,01
0,005
bestehend
aus:
95 TeilenKupfer,4 Teilen
Zinn,1 TeilZink.
1) Die Eigennamen aller Münzen bildeten eine Besonderheit desspanischen Geldwesens; sie fielen erst mit dem Münzgesetz des Jahres
وو
وو
وو
وو
وو
وو
وو
1,298 9,982 gpro kg
12,50
10 g
6,25
pro kg
2,50"
15 g
1,25
pro kg
"
900/1000.
1868 fort.