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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 9. DIE REGELLOSIGKEIT IM GELDWESEN VON 1864-1868.

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Die für die Münzherstellung zugestandene Fehlergrenzeim Feingehalt betrug 2/1000 beim Goldgelde, 3/1000 beim Silber-gelde, für Bronzemünzen 10% des in ihnen enthaltenen Kupfers,1/2% jedes der beiden andern Metalle.

Im Privatverkehr wurde ein Passiergewicht aufrechter-halten für alle Gold- und Silbermünzen, während die öffentlichenKassen sämtliche Geldstücke nach der Proklamation annahmen.Rechtlich hätte wohl durch die Festsetzung eines Passiergewichtesein schnellerer Rückzug abgeschliffener Münzen herbeigeführtwerden können. Tatsächlich schuf, wie bereits erwähnt, derStaat durch sein Verhalten bis zum Jahre 1881 neues Recht,indem er abgeschliffene Münzen stets wieder ausgab. Die Folgewar, daß im Privatverkehr namentlich bei Goldzahlungen dieWage häufig wieder in Kraft trat, da die Münzstätten bei ab-geschliffenen Münzen stets, wenn neue dagegen verlangt wurden,den bestehenden Gewichtsverlust in Abzug brachten. 1) DieMünzstätten wurden eben nicht als staatliche Wechselkassenaufgefaßt. Diese Wägungen der Münzen dürften sich aber fürdie nach diesem Gesetz hergestellten Münzen recht schwieriggestaltet haben, da die erlaubten Abweichungen im Gewichtgesetzlich nicht für das einzelne Stück, sondern für das Kilo-gramm festgesetzt waren.

1) Die General- Direktion der Münzen äußerte sich in ihrem Berichtan das Finanzministerium im Jahre 1862 darüber folgendermaßen:,, Es ist fast allgemein Praxis in Spanien, Goldgeld nur nach demGewicht anzunehmen, sodaß der Gewichtsverlust sich sukzessiv unterdie verschiedenen Besitzer verteilt. Die Münzstätten ziehen den Betragder Abnützung des Geldes proportional dem Nominalwert ab, wennPrivatleute Geld zum Umtausch einreichen; und die Privatleute erleidenden einzigen Verlust". et2

Dieser fast mittelalterliche Zustand hielt sich auch noch nach 1862,da der Staat nicht nur neue Münzen valutarisch behandelte. Dabeiherrschten in den einzelnen Provinzen verschiedene Gewohnheiten beiAnnahme von Geld mit Gewichtsmangel und beim Abzug des fehlendenMetalles.

cf. auch Vicente Orti y Brull, La cuestion monetaria, Madrid 1893,Seite 243 und 244.

Rühe, Das Geldwesen Spaniens.

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