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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
Die neue Werteinheit, der Escudo, blieb als das Zehnfacheder bisherigen Werteinheit bestehen. Bei den Stücken zu 1und 2 Escudos trat platisch keine Änderung ein.
Goldgeld wurde im Gehalt um einen ganz geringen Bruch-teil erhöht, da man für die Münzprägung die Gewichtseinheitdes Kilogramms eingeführt hatte und die Münzen nach derkastilischen Mark nicht ganz in Übereinstimmung zu bringen.
waren.
Bedeutend geändert wurden Peseten, 1/ 2- Peseten undRealen; sie wurden durch Herabsetzung des Feingehaltes von900 0/1000 auf 810/1000 unterwertiges Geld.
Den Bimetallismus hielt man unverändert aufrecht; imGesetzesprojekt 1) pries ihn sogar die Regierung als einen derFaktoren, welche die produktiven Kräfte des Landes entfaltethätten. Inwiefern der Bimetallismus, welcher doch so vieleKomplikationen und Verwirrungen im Währungssystem hervor-gerufen hatte, auf die Entwickelung des Landes günstig gewirkthaben sollte, darüber war man sich wohl nicht klar.
Die Münzstätten wurden angewiesen, beide Metalle zumfesten Preise von 85,60 Escudos pro Kilogramm feinen Silbers,von 1324,80 Escudos pro Kilogramm feinen Goldes anzukaufen.Da zum ersten Male in Spanien jetzt von der Erhebung jedenSchlagschatzes abgesehen wurde, galt für die durch die staat-lichen Münzstätten stattfindende Umwandlung von Gewichts-einheiten in Werteinheiten der gleiche Satz. 2)
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Die hylogenische Norm für die Herstellung von Goldgeldlautete also: 1 Escudo= 1/ 1324,80 kg feinen Goldes. Für dieHerstellung von Silbergeld lautete sie: 1 Escudofeinen Silbers.
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1/ 85,60 kg
Vom Schlagschatz nahm der Staat deshalb Abstand, weiler den Metallimport und die nationale Silberproduktion, welcheer zu den Münzstätten ziehen wollte, anzuregen gedachte. Die
1) Gazeta de Madrid vom 18. 5. 1864.
2) Die Relation des Ankaufs und der Ausmünzung von Gold undSilber war demnach: 15,476: 1.