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§ 9. DIE REGELLOSIGKEIT IM GELD WESEN VON 1864-1868.mit ihrem Domizilvermerk versehen und nur zur Einlösungdieser ,, billetes habilitados" verpflichtet sein sollten.
Ein weiterer Hemmungsgrund für die Ausdehnung derNotenzirkulation war die oft sehr unsichere Deckung. Wiewohldie Notenbanken unter Aufsicht königlicher Kommissare standen,deren spezielle Aufgabe es war, auf die gesetzmäßige Deckungzu achten, verstießen sie teilweise gegen die Deckungsvor-schriften und gegen das Bankgesetz. Mehrere von ihnen ließensich in die gewagtesten Spekulationsgeschäfte ein, beliehenAktien unsicherer Gesellschaften und diskontierten faule Wechsel.Infolge riskanter Geschäfte und Festlegung ihrer flüssigen Mittelsahen sich die Banken von Cadiz, Valladolid und Sevilla ge-zwungen, die Einlösung ihrer Noten zu verweigern, die daraufein unglaubliches Disagio bekamen. Die Noten der Bank vonCadiz erhielten ein Disagio von 50% im November 1866, dieder Banken von Sevilla und Valladolid ein Disagio von 14%.Wegen der Verstöße gegen das Bankgesetz wurden fünf vonden Notenbanken, die von Cadiz, Valladolid , Sevilla, Palenciaund Burgos in den Jahren 1866 und 1867 liquidiert.
Das Mißtrauen des Publikums gegen Banknotengeld warinfolgedessen sehr stark und übertrug sich auch auf die Zah-lungsmittel derjenigen Institute, die sich im Rahmen der ihnenvorgeschriebenen Geschäfte hielten.
Auch die Bank von Spanien gehörte zu denjenigen Banken,welche zeitweise die Noteneinlösung einstellen mußten, wozunamentlich zwei Umstände beigetragen hatten. Seit dem Endeder 50er Jahre war in Spanien ein gewaltiges Gründungsfieber eingerissen, merkantile und industrielle Gesellschaften schossenaus dem Erdboden und führten zu einer Überspannung desKredites.¹) Eine Geldkrisis brach darauf im Jahre 1864 mitaller Schärfe aus und führte dazu, daß der Bank von Spanienvom Januar bis Ende Juni 1864 400 Millionen Realen an Metall-geld entzogen wurden.
1) cf. Vicente Vazquez Queipo, La crisis monetaria española( se-guida de brevísimas indicaciones sobre el Banco Nacional), S. 41 und42, Madrid 1866.