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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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194 III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.

waltungsmäßig getroffene Verfügung wurde am 26. 12. 1899zum Gesetz erhoben, da es der spanischen Regierung darangelegen war, mit ihren Goldmünzen wenigstens in FrankreichZahlungen leisten zu können.

Alle weiteren Versuche und Gesuche Spaniens( Anträgeund Verhandlungen darüber aus den Jahren 1869, 1887, 1892)zwecks Aufnahme in den lateinischen Münzbund sind aber er-folglos geblieben, da die Konventionsländer durch Eintritt Spaniensin den Münzbund einen weiteren unerwünschten Umlauf vonSilbergeld befürchteten. Denn Spanien wollte sich die Freiheitder Silberprägungen nicht nehmen lassen, setzte seine Silber-prägungen unentwegt fort ¹), schränkte Goldprägungen ein undhatte außerdem bis zum Jahre 1902 noch sehr viele alte ab-genutzte Münzen im Umlauf.

Der Einzug der vor dem Jahre 1868 geprägten Münzengeschah nämlich nur äußerst langsam und erstreckte sich übermehrere Jahrzehnte, sodaß Spanien keine einheitliche platischeWährung und einen kolossalen Münzwirrwarr hatte. Dem Schatz-amt fehlten aber die Mittel, um einen schleunigen Einzug her-beizuführen.

Die alten Münzen wurden bis zum 28. Januar 1881 stetswieder ausgegeben, und erst seit dieser Zeit fand ein stillerEinzug wenigstens der schadhaften und brüchigen Silber-münzen statt.

Zunächst hatte der Staat damals versucht, Münzen, welchean Gewicht verloren hatten und Fehler zeigten, nur nach dem

1) Nach dem Pesetamünzfuß sind in Spanien seit dem Jahre 1869geprägt worden:

Goldmünzen.

SilberkurantmünzenSilberscheidemünzen

Kupfermünzen.

1 103 705 030 Pesetas( davon 932,6 Millionen in

.

1 052 187 430

22

278 402 377

58 722 213

ני

وو

Alphonsdors)

cf. Acuñaciones de Moneda, herausgegeben von der Nationalmünzein Madrid im Jahre 1907. Seit dem Jahre 1907 sollen sich diese Zahlennur für Kupfermünzen und Silberscheidemünzen, jedoch nur unwesentlich,erhöht haben.