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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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§ 11. UNVOLLST. MASSNAHMEN Z. DURCHFÜHRUNG D. GOLDWÄHRG.

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5- Frankenstücke nach Spanien gedrungen. Diese homochartalenMünzen wurden bisher, da man Geld nur metallistisch beurteilte,im Privatverkehr wie die 5- Pesetenstücke genommen; ja, selbstdie öffentlichen Kassen akzeptierten sie, wiewohl dafür ein ein-seitiger Synchartismus durch das Münzgesetz von 1868 nichtmehr ausgesprochen war.

Zu Staatsverträgen zwischen Spanien und den Staaten derlateinischen Union über reziproke Annahme von Geldstücken,wie es im Münzgesetz von 1868 vorausgesehen war, ist es bis-her niemals gekommen, Spanien ist stets außerhalb der lateinischenUnion geblieben.

Nur mit Frankreich wurde von der spanischen Regierungdie gegenseitige Annahme an öffentlichen Kassen der Stücke zu10 und 20 Franken resp. Pesetas vom 1. März 1891 an verab-redet. Dies waren aber nur auf dem Verwaltungswege getroffeneVerfügungen der beiderseitigen Ministerien, die nicht zu Gesetzengeworden sind.

Für das Gros der in Spanien geprägten Goldmünzen , fürdie Alphonsdors à 25 Pesetas, blieb aber die Annahme anfranzösischen Staatskassen stets ausgeschlossen, da sie durch-schnittlich bedeutend im Feingehalt von der gesetzlichen Normabweichen und die erlaubte Fehlergrenze unterschreiten.

Um aber eine Akzeptation wenigstens des spanischen Gold-geldes an Staatskassen Frankreichs durchsetzen zu können, hatauch die spanische Regierung die Prägung von Stücken zu25 Pesetas aufgegeben und durch das Gesetz über das Budgetvom 29. Juni 1887 verfügt( siehe Gazeta de Madrid vom30. 6. 1887), Goldprägungen sollten nach den Bestimmungendes Münzgesetzes von 1868 und in der dort vorgeschriebenenStückelung, also konform den französischen Goldmünzen, vor-genommen werden.

Ferner wurden Goldmünzen in Spanien, da sich die Staatender lateinischen Union am 6. Dezember 1885 auf eine Her-stellung von Goldgeld mit einer Fehlergrenze von 1/1000 geeinigthatten, kraft administrativer Anordnung vom 1. September 1890mit der gleichen Abweichung im Feingehalt geprägt. Diese ver-Rühe, Das Geldwesen Spaniens.

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