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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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288 IV. DIE INTERVALUTARISCHEN BEZIEHUNGEN DER PESETA SEIT 1883.

Franken allmählich erreichen oder einen Teil des Agios unbe-seitigt lassen, in beiden Fällen wäre bei einer organischenWeiterentwickelung des bisher Erreichten nicht nötig, Goldgeldin Zirkulation zu setzen. Hat die Goldwährung doch auch nurden einzigen Zweck, infolge valutarischer Goldzahlungen jeder-mann die Möglichkeit zu geben, Werteinheiten seines Landesleicht in Werteinheiten eines andern Goldlandes umzusetzenund so eine automatische Regelung der Wechselkurse zu er-möglichen. Kann dies aber durch eine geschickte Devisen-politik erreicht werden, so daß die daran Interessierten aus-ländische Zahlungen ohne Kursverlust leisten können, und wirdder Wert des spanischen Geldes dem Auslandsgeld gegenüberstabilisiert, so braucht Goldgeld keineswegs in den Verkehrgelassen zu werden. Die Währungsverhältnisse der achtzigerJahre des 19. Jahrhunderts, in welchen das im Verkehr zer-streute Goldgeld auch garnichts zur Sicherung der Parität derWechselkurse beitrug, könnten in Zukunft der spanischen Re- gierung ein warnendes Beispiel bilden.

Es ist aber in Spanien die Aufnahme von Goldzahlungenum so weniger nötig, als sich der Goldbesitz Spaniens seit ca. zwanzig Jahren vollständig in den Kellern der Bank konzen-triert und die Zahlungssitten eng mit der Banknote verbunden sindund sich nicht ohne weiteres ändern werden. Hat die BevölkerungJahrzehnte lang gern Banknoten hingenommen, so wird sie nichtlieber Goldstücke nehmen als bequemere Noten, wofern nurdie Einrichtung bestehen bleibt, daß das heimische Geld fürAuslandszahlungen in Goldwerte umgesetzt werden kann.

Um aber Goldzahlungen im Inlande auch für die fernereZukunft unnötig zu machen und einen ausreichenden Ersatzfür die Goldstücke zu schaffen, müßte wohl die Leitung derBank von Spanien den vielfachen Forderungen des Handels-standes nachgeben und nach dem Muster fremder Notenbankenmehr kleine Banknoten zu 25 Pesetas oder Stücke geringererGeltung einführen.

In fast allen andern Ländern mit verbreitetem Papier-oder Banknotengeld sind Scheine, welche in ihrer Geltung