SCHLUSS.
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wir zwei charakteristische Merkmale, einen ständigen Wechselder Geldverfassung und einen langsamen, späten Anschluß Spaniens an die lytrischen Maßnahmen anderer Staaten.
Der Wechsel, wohl häufiger als in allen andern euro-päischen Staaten, bestand einmal in der Wahl der verschiedenstenWerteinheiten, von denen in einem Säkulum der Maravedi, derReal de vellon, der Real, der Escudo und die Peseta einanderfolgten. Die Ruhelosigkeit im spanischen Geldwesen zeigte sichaber besonders in der Ablösung einer valutarischen Geldartdurch die andere, was namentlich durch den traditionellenBimetallismus Spaniens , dem Nebeneinander zweier barer Kurant-geldarten, bewirkt wurde. Das Jahrhunderte lang bestehendeWährungsgeld, die Silbermünze, wurde 1786 durch Obstruktiondes Goldgeldes seiner valutarischen Herrschaft beraubt, imJahre 1823 wurden die zu hoch tarifierten, einseitig synchartalbehandelten, französischen Silbermünzen valutarisch. Diese wiedie seit 1849 gleichmäßig aufgedrängten spanischen Silbermünzenmußten trotz aller Änderungen der hylogenischen Normen fürspanisches Silbergeld, das man im Lande zu halten suchte, imJahre 1861 vollständig dem Golde weichen. Die Silberflucht,welche schon 1849 in Spanien eingesetzt hatte , war von Jahrzu Jahr stärker geworden, sodaß ein Währungsumschlag dienotwendige Folge war. Im Jahre 1873 verdrängte wieder beieinem ganz unverständlichen, für Silber zu günstigen Aus-münzungsverhältnis das auf dem Markte billige Silber die Gold-münzen aus ihrer valutarischen Stellung. Der Staat ließ immerden Dingen freien Lauf und mußte so viermal auf obstruk-tionellem Wege zu einer Währungsänderung kommen. Durchdie Freiprägung von Gold und Silber hatte er zwar eine unterePreisgrenze für die Edelmetalle geschaffen, ein Preisverhältnisvon Gold und Silber festzulegen, stand aber nicht in der Machtdes schwachen spanischen Staates.
Im Jahre 1876 entschloß sich die spanische Regierungzum ersten Male, exaktorisch zur neuen Währung überzugehenund zwar zur Goldwährung deshalb, weil Gold das Währungs-metall der Handelsvormächte bildete. Hatte die damalige Re-