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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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SCHLUSS.

gierung die richtige Erkenntnis für die Wahl des valutarischenGeldes, so beging sie aber den Fehler, die Silberprägung fürPrivate bis zum Jahre 1878 offen zu halten und selbst auchnach dem Jahre 1878 Silber weiter zu prägen; und hierdurchwurde dann ein endgültiger Übergang Spaniens zum notalenSilbergelde bedingt, da dem Staate die Kraft versagte, weiterin Goldgeld zu zahlen. Seit dem Jahre 1883 ist Silbergeldvalutarisch geblieben.

Wechselte Spanien schon sechsmal die Metallvaluta seit1772, so wurden ferner auch für kürzere Zeit Papierscheinevalutarisch. Im Jahre 1799 erhielten die uneinlösbaren ValesZwangskurs, 1848 wurde die uneinlösbare Banknote valutarisch,was sich im Jahre 1864 wenigstens in Madridwenigstens in Madrid

wiederholte.

Die steten Änderungen in der Währungspolitik fandenauch darin ihren Ausdruck, daß man notales Geld durch bares.Geld ersetzte und dann wiederum notale Geldarten an die Stelledes Bargeldes setzte.

Jetzt ist das im Verkehr Spaniens wirksame Geld alleinnotal und unterwertig und genügt für den inländischen Geld-verkehr vollkommen.

Das zweite Charakteristikum der spanischen Währungs-politik seit 1772 bestand darin, daß die spanische Regierung,deren Maßnahmen zur Zeit der ,, Katholischen Könige" für dieWährungen anderer Staaten maßgebend waren, nicht mehr auseigener Initiative lytrische Maßregeln ergriff, sondern stetszögernd und langsam dem Beispiel anderer Länder folgte undteilweise auch folgen mußte.

Im Jahre 1772, später als die andern europäischen Staaten,ging der spanische Staat von morphisch- pensatorischen Zahlungenzu Chartalzahlungen über, sich hierin nach Frankreich, Italien .und Portugal richtend.

In den Jahren 1813 und 1823 tarifierte man französischeGeldzeichen und ebenso 1835 englische und portugiesische.Von 1823- 1861 war Spanien ebenso wie andere schwacheStaaten vollkommen abhängig von französischen Silbermünzen,war gewissermaßen Silbergeldprovinz Frankreichs.