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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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SCHLUSS.

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Vollständig beeinflußt von den metallistischen Gesetzgeberndes französischen Münzgesetzes von 1803 akzeptierte fernerder spanische Staat im Jahre 1848 die Barverfassung für alleGold- und Silbermünzen und gab das notale Silbergeld auf.1851 wurde nach dem Beispiel von Holland und Belgien dieGoldprägung gesperrt, da aber Frankreich Goldgeld weiter prägte,führte man in Spanien den schädlichen Bimetallismus im Jahre1854 wieder ein.

Da die Schweiz, Italien und Frankreich Silberscheide-münzen prägten, entschloß sich die spanische Regierung 1864,die im Jahre 1848 abgeschafften unterwertigen Silbermünzen,die sich jetzt als höchst zweckmäßig zeigten, wieder in dasGeldsystem aufzunehmen.

1868 adoptierte man das Münzsystem der lateinischen.Union. Seit dem Jahre 1868 machte der spanische Staat wieder-holt Anstrengungen, in den lateinischen Münzbund einzutreten,und auch noch heute gehen die Bestrebungen dahin, da mansich, wohl irrtümlich, große Vorteile davon verspricht.

In der Silbersperrung im Jahre 1878 für Private undim Jahre 1901 für den Staat folgte man wieder langsam demBeispiele anderer Staaten.

Dann entschloß sich die spanische Regierung, als die notaleValuta wegen des Mangels an Exodromie sich den Goldvalutengegenüber nicht behaupten konnte, wie Italien das Affidavit,nach Österreichs, Rußlands und Italiens Beispiel Goldzölle undnach Österreichs erfolgreichem Vorgehen Wechselkursregulierungdurch Devisenpolitik einzuführen.

Die Währungspolitik des spanischen Staates innerhalb derbetrachteten Epoche seit dem Jahre 1772 war in den einzelnenZeiträumen in Bezug auf die Geldschaffung sehr verschieden,so daß sich in der Entwickelung der Valuta wohl vier Stadienunterscheiden lassen.

In den Jahren 1772-1848 faßte die spanische Regierungihr Recht der Geldschaffung durchaus als Quelle zur Stärkungder staatlichen Finanzen auf. Notale, unterwertige Geldartenwurden einsichtslos ganz unmäßig emittiert, die staatlichen Schatz-