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SCHLUSS.
scheine( Vales), welchen bei der Emission die Annahme anstaatlichen Kassen zugesichert worden war, stiegen bis über2 Milliarden Realen. Der Staat aber, welcher das Recht derGelderzeugung hatte, sah nicht ein, daß es auch seine Pflichtsei, die Herrschaft im Geldwesen zu behalten; er nahm Valesan seinen Kassen schließlich nicht mehr an oder entschloß sichallenfalls, sie in einem beschränkten Verhältnis zum Metallgeldzu akzeptieren. Nichtannahme oder beschränkte Annahme staat-lich emittierten Geldes von Seiten des Staates müßte wohl aberin einem geordneten Rechtsstaat ausgeschlossen sein.
Kupfer und notale Silbermünzen wurden gleichzeitig ohneBeschränkung ausgegeben, und namentlich die Kupfermünzenüberwucherten den Verkehr, da auch sie bei bestimmten Zahlungenan den Staat( Zollzahlungen) ausgeschlossen wurden. DieZahlungen in Silbergeld mühsam aufrecht zu erhalten, gelangschließlich dem Staate nur infolge ständiger Anleihen beiFrankreich, indem er die ihm hierdurch zuströmenden fran-zösischen Silber- Napoleons an seinen Kassen aufdrängte. Einebewußte Leitung des Geldwesens fehlte aber vollständig.
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In der Zeit von 1848-1864 machte sich eine Reaktion.darauf geltend. Man verfiel ganz in metallistische Anschauungen,notale Silbermünzen wurden abgeschafft, und Kupfergeld wurdein der kritischen Höhe der Annahme herabgesetzt. Gleichzeitigentschloß sich der Staat, nunmehr Kupfergeld nur bis 300 Realenund in Beträgen von 20-300 Realen nur prozentual an allenseinen Kassen anzunehmen. Die für Kupfergeld ausgegebenenCalderilla- Noten Kataloniens wurden an den Staatskassen Kata-loniens auch nur prozentual( 10%) akzeptiert. Die notalenBanknoten wurden lokal beschränkt, genossen keinen gesetz-lichen Kassenkurs und unterlagen der Mißachtung.
Die Geldschaffung überließ der Staat vollkommen demVerkehr. Infolge wirtschaftlichen Aufschwungs in den 50er Jahrenund starker Kapitalübertragungen aus dem Auslande strömteGold ganz überwiegend dem Lande zu, und das platisch besserverwendbare Silbergeld floẞ ab.
Im allgemeinen drang in dieser Periode der Notalscheu