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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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PREUSSEN U. D. DRESD . ELBSCHIFFAIIRTS-COMMISSION 33

grossen Teil directe Einfuhrverbote. Kaffe, Zucker undWein waren auf der Elbe mit fast verbotähnliclien Abgabenbelegt. Die böhmische Einfuhr auf der Elbe war untersolchen Umständen gering und die Ausfuhr bestand zumgrössten Teil aus Waren, welche leicht an der Verpackungerkenntlich waren, wie Glas und Metallwaren, oder aus un-verpackten, wie Holz und Getreide. Eine Verzögerung desösterreichischen Verkehres durch die preussische Revisionwar also nicht zu befürchten. Auch der sächsiche Elb-Handel war unbedeutend, da meist von Magdeburg aus erstder Wassertransport benutzt wurde. So konnte die preussischeRegierung mit einer gewissen Berechtigung verlangen, dasswenigstens diese beiden Staaten ihre Revisionsberechtigungaufgäben.

Immerhin aber blieb noch die Frage offen, auf welcheWeise man die übrigen Elbestaaten zu einem Verzicht aufihr Revisionsrecht bewegen könnte. Das preussische Mini-sterium ging von der Ansicht aus, dass bei dem Revisions-recht nur die Staaten in Betracht kämen, w'elche von derElbe durchschnitten würden. 72 ) Die Staaten, für welchedie Elbe nur ein Grenzfluss sei, also Hannover, 73 ) Hamburg ,Dänemark und Mecklenburg 74 ), könnten das Flussufer ebensobehandeln und besetzen wie ihre trockenen Grenzen. Dassauf einer Wassergrenze eine grössere Gefahr des Schmuggelsbesteht als auf einer einfachen, längs der Grenze laufendenLandstrasse ist klar genug. Es ist auch wohl anzunehmen,dass dieser Grund von preussischer Seite nur angeführtwurde um die vorgeschlagene Revision in Wittenberge , alsoungefähr bei dem Eintritt der Elbe in das preussische Ge-biet, zu rechtfertigen, da ja durch Gründe der Zweckmässig-keit bei den kleineren Staaten fast nichts auszurichten war.Sachsen und Österreich sollten jedoch, wenn auch für ihreEinfuhr die Revisionen in Wittenberge und Mühlberg genügenwürden, insofern ein Äquivalent erhalten, als Preussen dieösterreichischen und sächsischen Manifeste anerkennen würde,um bei dem Eintritt in Preussen , in Mühlberg, die Revisionwegfallen zu lassen. Von Anhalt verlangte allerdingsPreussen aus weiter unten zu erörternden Gründen An-

IC r i e 1 e , Die Regulierung der Elbuchiftahrt. 3