90
„Nutzung“ auf eine Thiitigkeit u. s. w. „des Menschen, der denihm nützlichen Gebrauch der nutzfähigen Sache vor-nimmt“. Nutzung bezeichnet vielmehr auch etwas für den Wirt-schafter Objektives, — die Nutzwirkung oder „die Nutzleistungder nützlichen Sache für den sie gebrauchenden Men-schon“; diese Nutzleistung manifestiert sich dem Wirtschafter seies in der Wirksamkeit oder Mitwirkung eines realen Faktors derProduktion, sei es in Erträgnissen, in Früchten u. s. w., welche einErgebnis der Wirksamkeit oder einer Mitwirkung des in „Gebrauch“gekommenen Gutes sind, also indem beispielsweise von „dem Be-wirtschafter der Grundstücke die naturale Nutzleistung der Boden-kräfte mit ihrem von dem Ertragsprodukt umschlossenen Nutzeffektentgegengenommen wird“. 1 ) Wo immer besonders erforderlich,muss also auch auf diese unterschiedliche Bedeutung der „Nutzung“als eines Nutzgebrauches oder einer Benutzung durch den Menschen
') Die oben besonders herausgehobenen Zeilen sind aus dem „Kredit“,II. Hälfte, S. 324 hier aufgenommen. Ich bemerke übrigens auch überhaupt, dassnur ein Teil meiner Ausführungen über die „Nutzungen“ sich hier vorfindet, diealso durch das im „Kredit“ Eiörterte zu ergänzen sind. Dies gilt namentlichauch in betreff des Nutzungpreises oder reinen Zinses
Der Ausdruck „Nutzwirkungen “ ist eigentlich besser als der verbreitetere:Nutzleistungen, insofern er den in den beiden Bestandteilen des Ausdrucks:„Dienstleistungen“ der Güter vorfindlichen anthropomorphischen Misgriff vollstän-dig beseitigt. Die sachliche Unterscheidung zwischen den Gütern mit ihren Eigen-schaften oder ihrer Brauchbarkeit und den Nutzwirkungen oder Nutzleistungender in Nutzverwendung gekommenen Güter muss jedenfalls gemacht werden, wiemich denn auch die Beachtung der Bedeutsamkeit dieses Unterschiedes bewogenhat, von meiner 1855 aufgestellten Definition des Wertes (= Grad der Brauch-barkeit der wirtschaftlichen Güter) zu der auch in diesem Buche (Das Geld, 1873,S. 25, jetzt 38) ausgesprochenen (Wert ist das Maß der Nutzwirkung derGüter) überzugehen. Nachdem ich in der — 1879 — erschienenen zweiten Hälftedes Kredites mich öfter des Ausdrucks „Nutzleistung“ an Stelle von Nutzwirkungbedient habe, macht Professor v. Böhm-Bawerk in Innspruck, der 1876 meinZuhörer und Mitglied meines Seminares war, in seinem Buche von 1884: „Ge-schichte und Kritik der Kapitalzinstheorieen“ die Mitteilung, dass er schon ineiner 1876 mir eingelieferten Seminararbeit den Ausdruck: „Nutzleistung“ derGüter in dem hier fraglichen Sinne gebraucht habe. Da Professor v. Böhm aufdiesen Vorgang offenbar Gewicht legt, so will ich die bereitwillige Erklärung nichtunterlassen, dass ich mich auf nichts besinne, weshalb ich diese Mitteilung bean-standen sollte und meinerseits durchaus keinen Anspruch erhebe, den AusdruckNutzleistung zuerst gebraucht zu haben