dos Grundstückes Eigentümer desselben bleiben wollen, dagegen er-wachsene oder erwirtschaftete Erträgnisse (fructus) der Grundflächesummarisch oder quotenweise vor oder nach ihrer Separation vondem Hoden an Andere abgeben. Das Eigentümliche dieses zweitenVerhältnisses wird auch dadurch beleuchtet, dass ganz selbstver-ständlich solche „Früchte“ von andauernd fortbestehenden Güternauch in der Zukunft zu erwarten stehen (res futurae), also auchschon im Voraus der „Kauf“ eines Quantums derselben (Emtio reisperatae) oder auch eines Ertrages wie er fallen mag (Emtio spei)möglich wird. Und ein dritter Kreis von Übertragungen eröffnetsich dann dadurch, dass in unserem Beispiel der Eigentümer desGrundstückes während er Eigentümer des Grundstückes bleiben will,einem Andern die Nutzung des Grundstückes, den zeitweiligen Ge-brauch des Grundstückes mit seiner Produktivkraft zur Erwirtschaf-tung und zur Hinnahme von Früchten, wie der Andere das vermagund will, überlassen kann.
Die Übertragungen solcher Nutzungen bilden in derTliat ein großes und eigenartiges Gebiet von Vorgängen, derenBesonderheiten sich feststellen lassen, ohne dass man deshalb dieverwandtschaftlichen Beziehungen zu anderen Erscheinungskreisenübersehen darf.
AVie in unserem obigen Beispiel in betreff eines Grundstückes,so ist auch sonst immer wieder insbesondere die Übertragung nurder Nutzung und dio Übertragung des Trägers der Nutzung, desEigentums an dem Grundstück u. s. w. streng zu scheiden. Solleine Nutzung, nur die zeitweilige Nutzung eines von ihr unterscheid-baren, über sie hinaus fortbestehenden Gutes übertragen werden,so soll, man darf gewiss sagen: selbstverständlich, das Eigentuman dem Nutzungsgute, der Träger der Nutzung eben nicht über-tragen werden, nicht letztere sind Gegenstand der Übertragung. Inwelcher Weise also dann auch die übertragene Nutzung sich voll-ziehen muss und soll, das wirtschaftliche Prinzip des Vor-ganges ist: Übertragung der Nutzung. AVer immer deshalbdie Bezeichnung: Übertragung des Eigentums — a transfer of pro-perty — von jeder „Übertragung“ im wirtschaftswissenschaftlichenSiuno gebrauchen wollte, der müsste erklären z. B. der Pächter