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zur Zeit der Übergabe („nicht deterioriert“) verpachtet, wie dennauch wirklich nur er, der Bodenbewirtschafter, die nötige Dün-gung, aliquote Anblümung und Ackerbearbeitung u. s. w. vorzu-nehmen in der Lage ist. Der Pachter misbraucht deshalb die ihmeingeräumte Befugnis, wenn er einen durch sein Thun oder Unter-lassen für fernere Nutzung nicht gleich guten Träger zurückstellt,während ihm umgekehrt, dem Grundsätze nach, auch Vergütungfür die Melioration gebührt. Auf der andern Seite stehenGüter, deren Wert als Träger von Nutzungen oll'enbar und wenig-stens annähernd berechenbar durch die Nutzung gemindert wird,während die AVert-Erneuerung teils überhaupt nicht vom Nutznießerbeschafft werden kann, teils jedenfalls passender und sicherer durchden Eigentümer erfolgt. Der „Mieter“ ist nicht imstande 1 %Neubau eines auf hundertjährige Dauer berechneten AVohnhausesam Jahresende aufzurichten; er misbraucht seine Befugnis nurdann, wenn er das Haus in einer über Gebühr großen, durchden regelrechten Gebrauch nicht bedingten Verschlechterung zurück-stellt.
In dem einen Falle handelt es sich also um die Übertragungeiner Nutzung, welche Bewirtschaftung unvertretbarer und im unge-minderten Gebrauchswert zurückzustellender Güter erfordert — indem anderen Fall um die Übertragung einer Nutzung, die in demGebrauch unvertretbarer und in einem durch die Nutzung eventuellwertgeminderten Zustand zurückzustellender Güter hingenommenwerden soll.
Damit sind zwei — wirtschaftlich und rechtlich — sehr ver-schiedene A r erhältnisse gekennzeichnet. 1 ) Man wird auch leichtlinden, dass die für die „Pacht“ eines Grundstückes und die„Miete“ eines AA r ohnhauses vorgewiesenen Merkmale sich auch inA r orkommnissen, wie Miete einer Villa, eines Saales für Gesell-
>) Vgl. auch meine Ausführungen in der Tübinger Zeitschrift für Staatswiss.1860, S. 179 fl., und in dem Freiburger Akadem. Programm vom 9. September1862, S. 60fl. Die Gegenbemerkungen Schäffle’s (Das gesellschaftliche Systemder menschl. Wirtschaft, Tübingen 1867, S. 458, Note) sind für die Hauptsacheunerheblich.