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einer Nutzung, wenn nicht mehr „unvertretbare“ und „unverbrauch-liche“ Güter (wie Grundstücke, Wohnhäuser, Reitpferde), sondernvertretbare und verbrauchliche Güter in Betracht kommen?Ist die wirtschaftliche Intention eines solchen Vorgangs wohl begreif-lich und inwiefern kann sie sachlich zu ihrem Ziele gelangen?
Es ist freilich selbstverständlich, dass gleichwie schon jeneÜbertragungen der Nutzung durch Miete und durch Pacht unter-schieden werden müssen, weil eine offenbare Verschiedenheit in derArt des Nutzgebrauches durch Mieter und Pächter und der Nutz-wirkungen des Wohnhauses und des Ackerbodens vortindlich ist,ebenso auch sehr beachtenswerte Unterschiede zu konstatieren seinwerden wegen der offenbaren Verschiedenheit in der Nutzverwen-dung und der Nutzwirkung einerseits der unverbrauchlichen undunvertretbaren Güter und andererseits der verbrauchlichen und ver-tretbaren. Der Vorweis solcher Verschiedenheit kann daher für sichbetrachtet vollkommen begründet sein, ohne dass deshalb die Fol-gerung irgendwie berechtigt wäre, das wirtschaftliche Prinzip einesVertrages und die Absicht zweier Personen bestehe nicht in derÜbertragung einer Nutzung und letztere gelangten nicht im Wesent-lichen auch wirklich zu ihrem sachlichen Ziele. Wir haben alsoauch für das Folgende vorab die allgemeine Grundlage für denVorgang einer Nutzungs-Übertragung festzuhalten, nämlich dass derBesitzer eines wirtschaftlichen Gutes dieses sein Gut nicht gegen einandersartiges Gut veräußern, aber zur Zeit auch nicht in eigeneNutzverwendung nehmen will, dagegen bereit ist, einem Anderendie Nutzverwendung seines Gutes während einer begrenzten Zeitfristzu überlassen, wenn er nach dieser Zeitfrist sein Gut wiederbekommt.Wie und weshalb sich die Nutzungs-Übertragung in Pacht, Mieteund Gebrauchsleihe unverbrauchlicher und unvertretbarer Güter ohneweiteren Anstoß vollzieht, haben wir gesehen. Wenn nunmehr diebei vertretbaren und verbrauchlichen Gütern auftretenden Modifica-tionen vorzuführen und zu beurteilen sind, so wollen wir zunächstdie auch mögliche und im Wirtschaftsleben vorlindliche Kombination:vertretbare, aber zugleich unverbrauchliche Güter — ins Augefassen und ein Beispiel aus der praktischen Erfahrung heranziehen.
Ein Gutsbesitzer, der u. A. auch eine große Schafheerde (sagen