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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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wir 1000 Stück auch für Zucht und Wollgewinnung verwen-deter Schafe) und eine umfangreiche Milchwirtschaft hat, willzeitweilig sein Gut verpachten, hernach aber wieder die Selbst-bowirtschaftung fortsetzen. Er schließt mit dem Pächter des Land-gutes einen Vertrag, 1 ) welcher auch die Bestimmung enthält, dassder Pächter dio Schafheerdo und das bezüglichetote Inventar anMilchtöpfen und Schüsseln zur Nutzung (zum Nutzgebrauch wie zurEntgegennahme der Nutzleistungen) während der Pachtzeit bekommt,wogegen er verpflichtet ist, am Ende derselben eine gleich großeSchafhoerde und eine gleiche Menge von gleichartigenTöpfen u. dergl. dem Gutsherrn zurückzuliefern. Der Gutsherrkönnte ja auch die Schafe und die Inventarstücke jetzt verkaufenund sie dann später wiederkaufen, er zieht aber den Nutzungs-iibortragungs-Vertrag vor, etwa weil er die spätere Mühe der Neu-boschaft'ung und eine mögliche Preisveränderung zu seinen Ungunstennicht übernehmen will, während der Pächter des Landgutes seiner-seits über die eventuell nötige Kaufsumme zur Zeit nicht verfügenkann. Während jedoch Prinzip und Absicht dieses Vertrages ineiner Übertragung von Nutzungen nicht verbrauchlicher Güter be-steht, können Verpächter und Pächter das Eine nicht in Aussichtnehmen, dass dieselben Güter-Spezies insgesamt nach Ablaufdes fraglichen Nutzungszeitraumes an den Gutsherrn wieder zuriick-geliofert werden. Indessen findet ja der letztere sein wirtschaft-liches Interesse vollständig gewahrt, wenn er eine gleiche Mengevon Schafen und bezüglichen Inventarstücken wieder erhält, weildiese Güter vertretbar sind. Dem Pächter kann deshalb auch dieihm nötige Befugnis des Eigentümers über die für die Nutzungfraglichen Güter eingeräumt werden. Er verstößt also durchausnicht gegen die Idee und Norm dieses Nutzungsvertrags, wenn erinnerhalb der Nutzungszeit so und so viel Schafe verkauft undandere durch Kauf in sein Eigentum bringt; ja letzteres muss ereventuell in größtem Lhnfang thun. Er hat nur immer wieder fürden Ersatz eines nicht mehr vorfindlichen vertretbaren Gutes durch

) Der hier fragliche Vertrag zur Übertragung einer Nutzung ist in derfrüheren Auflage nicht besprochen worden, er ist aber von großer Bedeutung zurrichtigen Beurteilung des Darlehnsvertrages.