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ein anderes Exemplar einzustehen, wäre auch, falls aus irgend einemGrund die Zeitdauer des Nutzungsvertrages thatsächlich abgekürztwürde, zur Ablieferung einer gleich großen Stenge verbunden, gleich-viel, welche Anzahl von Exemplaren er im Zeitpunkt der Vertrags-auflösung vorrätig hätte.
Die wissenschaftliche Bedeutung dieses, meines Wissens nochnicht besonders benannten, Vertrages zur Übertragung einer Nutzungaus nicht verbrauchlichen aber vertretbaren Gütern liegtvorab darin, dass durch ihn eine merkwürdige Übergangsverbindungzwischen Pacht, Miete, (Gebrauchs-)Leihe einerseits und dem nach-her zu besprechenden Darlehn andererseits hergestellt ist, so dassfür ihn die neue Bezeichnung: „Pachtlehn“ wohl passend seindürfte. Es stehen hier „unverbrauchliche“ Güter in Frage, an derenEigenschaft, eine Nutzung gesvähren zu können, nicht gezweifeltwird, und dabei überträgt ihr Eigentümer zugleich mit der prinzi-piell beabsichtigten Übertragung der zeitlich abgegrenzten Nutzungauch das — als Begleitung nötige — Eigentumsrecht an ihnen,seinerseits befriedigt durch die Verpflichtung des Empfängers zurWiedergabe gleich vieler Güter von derselben Art. Wichtig istauch eine weitere Folgerung. Jener Anstoß, welchen man an demDarlehn insofern nahm, als in demselben neben der Einräumungdes alle anderen Rechte mit umschließenden Eigentumes an einerGeldsumme doch noch von einem besonders zu beachtenden Nutzungs-vorgang die Rede sein sollte, würde nicht erst am Darlehn, sondernschon an dem für uns hier fraglichen unbeanstandeten Vertrag (einesPachtlehns) vorgewiesen werden müssen, und wäre mithin auch einsolcher Anstoß überhaupt nicht sowohl an die Verbrauchlichkeit derzur Nutzung übertragenen Güter, als vielmehr an die Vertretbarkeitderselben anzuschließen.
Hierauf haben wir jedoch nunmehr noch näher einzugehen unddie Frage zu erheben:
Ist nicht auch das als sachliches Ergebnis möglich und alswirtschaftliche Intention eines Vertrages wohlbegreiflich, dass dieNutzung eines vertretbaren und zugleich verbrauchlichenGutes übertragen werde?