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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Ein Zentner Getreide') ist ein solches vertretbares und ver-brauchliches Gut. Der Eigentümer kann unter Umständen einensolchen Zentner Getreide seinerseits nicht veräußern, nicht ver-

') Die nächst nachfolgende Darlegung der früheren Auflage ist durchv. Böhm-Bawerk in Innspruck a. a. 0. S. 287 fl. einer Kritik unterzogen wor-den, in welcher der Verfasser einerseitsgerne gesteht, dass diese Auseinander-setzungen (in meinem Buche) auf Jeden, der nicht ganz genau zusieht, einenvollkommen überzeugenden Eindruck zu machen geeignet sind, andererseits aberdie in ihnen vorfindlichen Irrungen aufdecken will und nachzuweisen sucht, dassichje offener, desto unvermerkter die Vorstellung von einer dauernden Nutzungan verbrauchlichen Gütern in den Gedankengang eingeschmuggelt habe. Ichhabe diese Kritik wiederholt und nachsinnend lesen müssen, um sie und ihreAnhaltspunkte überhaupt zu verstehen, habe dann aber auch ihr gegenüber meinevon dem Verfasser gleichfalls anerkanntengewissenhaften Bemühungen indieser Kontroverse fortgesetzt und mich belehren lassen, durch welche Wortände-ningen und Zusätze ich befremdlichsten Interpretationen meiner Darlegung wirk-samer für den unbefangenen Leser entgegentreten kann. E. v. Böhm-Bawerk erkennt in jenerVertretbarkeit bezüglicher Güter eine bloße juristische Fiktion,ist unzugänglich für die Einsicht in die wirtschaftlichen Folgen aus derthatsächlichen Vertretbarkeit dieser Güter und sieht es zugleich als aus-gemacht an, dass wenn man von Nutzungen in betreff verbrauchlicher Güter rede,man (was natürlich nicht geschehen kann) ganz dieselbe Art von Nutzungsvorgangvorzuweisen habe und vorweisen wolle, wie er bei nicht verbrauchlichen Güternzu konstatieren ist. Dieser Meinung bin ich meinerseits eben nicht gewesen undkonnte sie deshalb auch nichteinschmuggeln wollen. Übrigens sind nunmehrdem früheren Texte dieses meines Buches Erörterungen hinzugefügt, welche einederartige Vermutung bei Niemand mehr aufkommen lassen werden, v. Böhm-Bawerk will dentheoretisch wahren Grund des Kapitalzinses ermitteln undkommt, nachdem er alle anderen Theorieen verurteilt hat, zu der von Galianiund Turgot ausgesprochenen Ansicht, dass der Zins ein Agio, ein Aufgeld, ist,das zur Ausgleichung hinzugefügt werden muss, weil gegenwärtige Güter einengrößeren Wert besitzen als zukünftige, und dassdas Darlehn ein wahrerTausch gegenwärtiger gegen zukünftige Güter ist.Die Keimedieser Anschauungsweise (sagt v. Böhm), die ich für die allein richtige halte,finden sich schon bei Galiani, Turgot und in der neueren Zeit bei Knies,der freilich dieselbe später als irrig zurückgenommen hat. Dem gegenüber willich nochmals feststellen, was ichals irrig zurückgenommen habe: nicht, dassdas kreditmäßige Wesen des Darlehns in der jetzigen Hingabe für späterenEmpfang einer Geldsumme besteht auf solche Gegenüberstellung von jetzigerLeistung und späterer Gegenleistung sind meine sämtlichen Ausführungen überKredit basiert, sondern dass ich für eben jenen Vorgang im Darlehn die(hernach auch von Adolf Wagner recipierte) Bezeichnung:Tausch hatteeinführen wollen, während doch von jeher nur in dem Sinn von Tauschvor-gängen gesprochen und geschrieben sei, dass verschiedenartige Güter gegen