107
tauschen und nicht verkaufen wollen, etwa weil er ihn selbst nachsechs Monaten verbrauchen muss oder will. Aber bis zu dieserFrist braucht er ihn doch auch nicht in seinem Besitz zu behalten,weil er ihn auch während dieser sechs Monate weder verbrauchennoch verkaufen will. Wie er ihn also für sich durch einen Andern(in „regulärem Deposit“) sechs Monate lang aufbewahren lassenkönnte, so könnte er sich allerdings wohl auch darauf einlassen,diesen Zentner Getreide während derselben sechs Monate einem An-dern zu einer irgendwelchen Nutzverwendung zu überlassen, wennes nur möglich wäre, dass er trotzdem nach Ablauf der sechs Mo-nate sein Gut wieder bekäme. Wenn dann aber ein Anderer, derdas Getreide begehrt aber nicht ertauschen oder kaufen kann, er-klären muss, dass er eine irgendwelche Nutzverwendung des Zent-ners Getreide als eines verbrauchlichen Gutes freilich nicht erlangenkönne, außer durch den Verbrauch des Getreides selbst z. B. alsSaatkorn, er wolle aber einen andern Zentner aus der mit demihm zum Verbrauch überlassenen Getreide erzielten Ernte zurück-stellen, so kann der Eigentümer dies seinem wirtschaftlichen Inter-esse vollkommen genügend finden, da es sich ja hier gerade um einvertretbares Gut handelt.
In dieser Darlegung enthält nicht ein kleinstes Fragment einesGedankens etwas Unmögliches, Gesuchtes, Erkünsteltes. Ein solcherVorgang aber für sich genommen, d. h. die Übergabe eines Zent-ners Getreide unter der Bedingung der Wiedergabe eines ZentnersGetreide nach sechs Monaten — gehört unbezweifelbar zu denen,welche ein „Darlehn“ genannt werden. Es bleiben indessen auchalle für uns hier bedeutsamen Umstände ebenso bestehen, wenn wirannehmen, dass es sich statt um einen Zentner Getreide um einevertretbare Geldsumme, z. B. um 1000 Mark handelt. Der Eigen-tümer kann diese 1000 Mark zur Zeit nicht für irgend einen Kaufverwenden, sondern (als Geldsumme) behalten wollen, z. B. weil ernach sechs Monaten Getreide kaufen will. Auch beabsichtigt er
einander gegeben und genommen werden, und eine verschiedene Güter-Art beizwei — jetzt und später gegebenen — Geldsummen nicht anerkannt wird. Wasdie Erklärung des reinen Ivapitalzinses nur aus jener Zeitdifferenz betrifft, sowerde ich später Gelegenheit zu ausführlicher Besprechung finden.