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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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I g

Die begriffliche Unterscheidung zwischen dem Sacligute undder durch es vermittelten Befriedigung eines wirtschaftlichen Be-dürfnisses der Menschen lässt sich selbstverständlich gegenüber jederArt von wirtschaftlichen Gütern machen, insbesondere auch ebensowohl gegenüber den verbrauchlichern Gütern (vgl. z. B. Brot oderFleisch und die Befriedigung eines Nahrungsbedürfnisscs durch ihrenVerzehr) wie gegenüber den unverbrauchlichen (vgl. z. B. Grund-stücke und ihren Anbau zur Ermöglichung der Befriedigung vonNahrungsbedürfnissen). Und zwar gilt dieses in ganz gleicher Weise,ob wir bei dem Vorgang jener Bedürfnisbefriedigung an den Ge-oder Verbrauch der Güter durch die menschlichen Subjekte oder obwir an die Nutzwirkung oder Nutzleistung der Güterobjekte denken.Nennen wir nun einmal der Abkürzung halber nur hier jeneinsgemein von den wirtschaftlichen Gütern unterschiedene (subjek-tive) Nutzverwendung und (objektive) Nutzwirkung derselben: dieNutzung dieser Güter, so gewahrt man gleich, dass zu solcherbesonderer Unterscheidung zwischen den Gütern und ihrer Nutzungwenigstens zunächst und regelmäßig nur gegenüber den unver-brauchlichen Gütern mit ihrer Fortdauer während und nach einerzeitlich begrenzbaren Nutzung Veranlassung gegeben ist, und dassdiese Unterscheidung insbesondere nur hier auch der großen Masseder praktischen Wirtschafter sich augenfällig aufdrängt. Infolgedessen hat sich dann die Beschränkung des von mir vorher injenem allgemeinen Sinne gebrauchten Wortes und BegriffesNutzungauf das bei nicht verbrauchlichen Gütern auftrotende Vorkommnisvollzogen, wo eine Andauer der Nutzverwendung des Gutes durcheinen Inhaber desselben und Rückgabe des Gutes abseiten einesNutznießers nach gemachtem Gebrauche vorzuweisen war. Es kannsich hiernach jetzt nicht mehr darum handeln, Ausdruck und Be-griff derNutzung auch für den einfachen allbekannten Verbraucheines verbrauchlichen Gutes durch einen ersten oder zweiten Eigen-tümer desselben in Anspruch zu nehmen. Vielmehr wäre eineNutzung auch gegenüber verbrauchlichen Gütern nur in demFalle zu konstatieren, dass die Analogie zur Übergabe, zur Rück-erstattung und zu einer zeitlich andauernden Nutzverwendung desnicht verbrauchlichen Gutes in einem bezüglichen Verkehr mit ver-