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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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welchem eine Geldsumme in einer gegebenen Zeit einem Andern zuvollem Eigentumsrecht aber mit der Verpflichtung übergeben wird,in einer spätem Zeit eine gleich große Geldsumme zuriickzuerstatten.

Da die Übertragung des Eigentums an vertretbaren und ver-brauchlichen Gütern nur eine Folge aus der wirtschaftlichen Naturderselben ist, der man nicht ausweichen kann, wenn im Darlehn eine Nutzung derselben übertragen werden soll, so darf mansich nicht wundern, dass wichtige nur an die Übertragung desEigentumes sich anschließende Itechtsfolgerungen im Darlehn that-sächlich nicht platzgreifen, dass vielmehr jenseits der Kreislinie fürdas unvermeidlich Notwendige das Prinzipale in dem wirtschaft-lichen Vorgang die Übertragung, nur einer Nutzung dasÜbergewicht über das an die sekundäre Folge angeschlossene ßeclits-bedürfnis erlangt. Dadurch erklärt sich insbesondere folgendeErscheinung.

Wie schon früher zu erwähnen war, müssen, wenn Nutzungenübertragen werden sollen, Einräumungen gegenüber dem Träger derbetreffenden Nutzung gemacht werden. Mit diesen Einräumungenan den Nutznießer korrespondieren Gefahren eines Verlustes für denEigentümer des Nutzungsträgers aus einem von dem Nutznießerverschuldeten vertragswidrigen Gebrauch deranvertrauten Sachen.Ein Pächter kann durchRaubbau ein Bergwerk, einen Ackerdeteriorieren, der Mieter eine ungebührliche Quote des Hausesver-wohnen. Für solche Schädigungen muss der Pächter und derMieter Ersatz leisten, so dass den Eigentümer Verlustgefahren nuraus seiner Unkenntnis des Vorganges und aus der Insolvenz desNutznießers bedrohen. Bei dem Darlehen soll diese Gefahr (wirwollen hier die Sachlage nicht weiter untersuchen) außer Betrachtbleiben, weil ja dem Darlehnsempfänger das volle Verfügungsrechteines Eigentümers über den Träger der Nutzung eingeräumt werdenmuss. Von anderer Art ist der Schaden, welcher aus dem ka-suellen Untergang (beziehungsweise der kasuellen Deterioration)des Nutzungsträgers erwächst. Dieser Schaden schließt sich nichtan einen zeitweiligen Gebrauch an, wie er dem Nutznießer über-lassen ist, er würde sich ebenso während des Gebrauches durch denHerrn der Sache eingestellt haben. Denn derZufall wirkt zer-