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(ibidem 1639), am ausführlichsten und ausschließlich dann noch ineiner 200 Seiten langen schneidigen pseudonymen Streitschrift(:Diatriba de Mutuo, non esse Alienationem etc. Auctore Alexio aMassala, ibidem 1640) den Satz festzustellen gesucht: Das Darlehn(Mutuum) sei keine „Veräußerung“, d. h. keine Alienatio imrömischrechtlichen Sinne, trotzdem dass das Eigentum (domi-nium) auf den Schuldner übergehe, was sachlich unver-meidlich sei. Der Ausspruch wie er sich z. B. de usur. modoS. 628 findet: Dominium rei mutuo datae ad accipientemtransit. Quod quidem ideo lit in rebus ponderis, numeri et men-surac, quia aliter usus earum concedi non potest — kehrtunzählige Male bei Salmasius wieder. Er sucht durchaus nichtzu erweisen, dass das Mutuum keine Alienatio sei, weil das Eigen-tum bei dem Gläubiger bleibe, sondern weil es zu ihm späterzurückkehre, nachdem es auf den Schuldner wirklich übertragenwar. In dem Mutuum erscheint ihm die Pecunia zwar nur ,,adutendum“ gegeben, aber ein usus pecuniae ist nur möglich für dendominus pecuniae. (Sine dominio nullus harum rerum, in quibusmutuum consistit, usus — Diatriba S. 200.) — Salmasius sprichtwohl auch öfter zur Erklärung der Zinsen im Darlehn von der Pe-cunia „locata“ in vergleichendem Hinweis auf die mcrces für dieaedes locatae, indessen bleibt er sich doch der Bildlichkeit diesesAusdruckes bewusst (Mutuum pecuniae foenebro est quasi locatiopecuniae, ut usuram vice mercedis referat. De modo usur. S. 628und sonst).
Das Wichtigste bleibt natürlich die Antwort auf die Frage: inwelchem positiven Verhältnis steht denn nun der Gläubiger zu dendargeliehenen Gütern, wenn er nicht Eigentü mer derselben bleibt?Wir müssen sie dahin geben, dass im Darlehn die betreffenden fun-giblen Güter, obwohl sie aus dem Eigentum des Gläubigers aus-treten, doch — in jenem Sinne der „res debita“ — in seinem„Vermögen“ verbleiben, wie sie andererseits wohl in das Eigen-tum des Schuldners eintreten, aber kein Bestandteil seines Ver-mögens werden. Trotz der weitesten Einräumung an dem Nutzungs-träger — bis zum Eigentumsrecht über ihn — bleibt dieses demDarlehn gemeinsam mit der Miete wie mit der Pacht. Unsere Ant-