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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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und .Schaden in einer wachsenden Behinderung gewellter Tausch-Akte zu suchen! BeiAblösung undUmwandlung von Ab-gaben und Frohnden handelt es sich eben um Gebrauch des Geldesals Zahlungsmittel, nicht als Tauschmittel. Wenn was die Artdes Gutes betrifft Bauern überhaupt etwas einem Berechtigtendarbieten können, so sind es ja gerade Hühner von ihrem Ilole,Garben von ihren Feldern, Fuhren mit ihrem Zugvieh u. s. w. DerBauer will und muss ja auch noch fernerhin solche Güter produ-zieren und au Andere abgeben er giebt sie wohl auch noch andieselben Leute ab, er will nur nicht mehr eine so formierteSchuldigkeit fortdauern lassen. Er will eine andere Wertformfür seine Schuldigkeit. Man kann sich schon Plünderte von Jahrendes Geldes als des Tauschmittels bedient haben, ehe die Zeit heran-gereift ist, in welcher es vorteilhaft oder notwendig wird, statt dernaturalenLeistungen die Geldzahlungen zu übernehmen. Nur dieUmwandlung der Leistungen aus der Form von Repräsentanten eigen-artigen Gebrauchswertes in die Form des Repräsentanten des fun-giblen Gebrauchswertes macht dann auch dieKapitalisierung derLeistung und durch diese die Ablösung mittelst Kapitalabgabe jedemBerechtigten gegenüber möglich. Fünfzig Frohndiensttage jeweils ineinem laufenden Jahre einem Berechtigten zur Verwendung fürSaat und Ernte lassen sich nicht ä 5% berechnet in 1000 Arbeits-tagekapitalisieren,' die der Bauer mit einem Male abfrohndenkönnte. Ist an die Stelle der Schuldigkeit eines Arbeitstages eineSchuldigkeit von 1 Thaler getreten, so steht derHeimzahlungeines Kapitales nichts im Wege. Dass das Geld als Zahlungsmitteldie naturale Form einer schuldigen Leistung auch da verdrängt hat,wo von der einen Seite der Änderung entschieden widerstrebt wurde,ist ein vollgiltiger Beweis, dass hier ein Geldgebrauch in Fragesteht, der mitErleichterung eines Tausches nichts zu thun habenkann.

Das Letztere gilt sofort auch von den zahlreichen Vorkomm-nissen innerhalb eines entwickelteren Gemeinschaftslebens, wo Rei-bungen und Konflikte zwischen verschiedenen Personen eine sach-liche Ausgleichung und Lösung verlangen, die durch eine Ver-mögensabgabe und Übertragung erzielt werden muss. Thatsächliche