21(5
Erfüllung des Versprechens einer Ehe u. s. w., der übernom-menen Verbindlichkeit zur Lieferung einer Ware u. s. w., derPflicht einer standesgemäßen Erziehung der Kinder u. s. w. lässtsich nicht erzwingen. So vermittelt denn ein besonderer privaterVertrag, ein allgemeiner Rechtssatz, ein gerichtliches Urteil die Ent-richtung eines „Reugeldes“, einer „Konventionalstrafe“, eines „er-forderlichen Kostenaufwandes“ u. s. w., welche sich aus nahe lie-genden Gründen regelmäßig zu Geld-Zahlungen gestalten müssen.Und wenn ein Kreis von Freunden und Gesinnungsgenossen oderauch ein ganzes Volk einen Beweis dankbarer Anerkennung großerVerdienste durch eine wertvollo Gabe aussprechen will — aberauch, wenn etwa der Feind dem Verräter seines Landes, die fremdeKirche dem Konvertiten einen „Preis“ für die begehrten Handlungengewährt, so kann das — wie früher mehr üblich — in der Formeines Landgutes u. s. w., aber auch — wie oft heutzutage — inder Form einer Geldsumme geschehen. Keinenfalls aber steht dabeiein Tauschvorgaug in Frago, der durch Geldgebrauch erleichtertworden soll.
Hie vorstehend besprochenen Fälle des Geldgebrauches zu Zah-lungsmitteldiensten haben das besondere Merkmal gemeinsam, dassmit der Wertübertragung aus dem Eigentum der Einenin das Eigentum der Anderen eine Gegengabe in wirt-schaftlichen Gütern von der anderen Seite her nichtkorrespondiert. Daher resultiert aus der vollzogenen Zahlungsowoithin eine Veränderung in dem Stande des Vermögensder Parteion; der fragliche Wertbetrag entfällt dem Vermögender Einen und wächst dem Vermögen der Anderen zu.
Die zweite große Gruppe von Geld-Zahlungen entsteht da-durch, dass dann, wenn wirtschaftliche Güter gegen wirtschaft-liche Güter entgeltlich umgesetzt werden, die Übergabedes gewöhnlichen Gutes nicht von sofortiger Gegengabe einerGeldsumme begleitet ist, die letztere vielmehr einer späteren ZeitVorbehalten wird. Hier wird der Wert des umgesetzten Gutes, wiesonst, au einem Geldquantum bemessen. Der Kauf-Verkauf sollvollzogen sein. Ein Geldquantum wird auch als das Äquivalentbezeichnet. Aber der erfolgte Güterumsatz ist mit der Modifikation