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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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vollzogen worden, dass die Ware aus dem Eigentum des Einenin das Eigentum des Andoren, der Wertbetrag der vereinbartenGeldsumme dagegen in das Vermögen des Einen aus dem Ver-mögen des Anderen übertragen ist. Dem entsprechend erwächstdem Waren-Geber ein Forderungsrecht auf den späteren Empfangeines Bestandteiles seines Vermögens aus dem Eigentum dos Waren-Empfängers. liier bringt deshalb die spätere Zahlung des schul-digen Geldes, dieRealisierung der Geldforderung, keine Ände-rung im Vermögensstande der Beteiligten hervor, soweit nicht etwader Gläubiger Risikobeträge in Anschlag zu bringen Anlass hatte.Ist die Zeit für die Zahlung herbeigekommen, die Zahlungfälliggeworden, so wird wenn nicht eine Befriedigung auf anderweitigemWege eintreten kann, die bezügliche Geldsumme ebenso erforderlich,wie wenn man da kaufen muss, wo sofort der Gegenwert verlangtwird. Die sofortige Auslieferung des Geldes für die Ware schließtden Geschäftsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer alsbald, prä-sent, ab die Verlegung der Geldgabo auf einen späteren Terminbringt eine Bindung zuwege, deren Ausdruck die Forderung ist.

Dass schon in dem natural wirtschaftlichen Verkehr auch diesezweite Gruppe vonZahlungen Vertretung findet, ist einerseitsallerdings aus allen den Gründen erschwert, welche die Einzelnenim entgeltlichen Verkehr vor Gebrauch eines Geldes nötigen, aufsofortiger Gegengabe des gewollten Tauschgutes zu bestehen.Andererseits macht doch schon das sachliche Verhältnis in gewissenwirtschaftlichen Verkehrsvorgängen eine solche gleichzeitige Gegen-gabe geradezu unmöglich. Die Gesamtmasse der in Abschnitt 3besprochenen Nutzungen kann nur so entgeltlich übertragen wer-den, dass der Eine der beiden Paciscenten die Gegenleistung fürdas von ihm Hingegebene erst später erhält. Nutzungen sind janicht in einem einzelnen Zeitmoment fertig vorhanden, es bedarfzu ihrer Entstehung und beziehungsweise Ausgestaltung einer an-dauernden Zeit, nach welcher (oder auch vor welcher) ein Gegen-wert gegeben werden muss. In dem geldwirtschaftlichen Verkehrtritt dann das Geld (wie als Tauschmittel an Stelle des im Natural-Tausch direkt übertragenen zweiten Gutes, so) als Zahlungsmittel