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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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an Stolle des anderweitigen Gutes, durch dessen Empfang früher dieliier entstehende Forderung naturalwirtschaftlichrealisiert wurde.

An dieser Stelle lässt sich ein besonders leichter Einblick indie sophistische Konstruktion der Geldlehre Macleods gewinnen.Um Gold und Forderungen auf Geld alsgeneral credit andspecial credit mit einander derselben Gattung (credit) zu sub-ordinieren, vertauscht er wie ein geschickterZauberer unter derHand die Objekte der Manipulation. Wenn die Einzelnperson Ader Einzelperson 15 eine Ware bar bezahlt, so soll A dem B eineAnweisung auf die Gesellschaft geben aber es ist das ja nichteino Anweisung auf Geldempfang aus der Gesellschaft, sondern imstrikten Gegensatz hierzu eine Anweisung auf Empfang gewöhn-licher Gebrauchsgüter (mit Ausnahme von Geld). Giebt er dagegenstatt Geldes dem B eino Anweisung auf sich (A), so ist das geradenicht eine Anweisung auf alle gewöhnlichen Gebrauchsgüter, die erspäter dem B nach dessen Belieben zur Verfügung zu stellen hat.sondern es ist eine Anweisung nur auf eine Geldsumme, nach derenEmpfang B später der Gesellschaft gegenüber genau in derselbenLage sich befindet, in welcher er sich auch früher bei sofortigerZahlung ihr gegenüber befunden haben würde.

Es war schon vorher darauf hingewieson, dass in dem Mittel-alter der germanischen und romanischen Völker so viele auchdurchcausa privata veranlasste wirtschaftliche Gegenleistun-gen dio Form chronischer Lieferungen und Leistungen erhaltenhaben. Hier war nicht nur die Umwandlung in eine Geldabgabemit der Zeit empfohlen; es war auch die schließliche Ablösung(durch Kapitalisierung derRente und nicht ein einfacher Nach-lass) sachlich geboten. Wir finden aber auch die laufende naturaleLeistung und Lieferung als wirtschaftliches Entgelt da durch Geld-zahlung ersetzt, wo die stetige Fortdauer einer laufenden Gegen-leistung außer aller Frage steht, und wiederum selbst dann, wennder Eino der Umwandlung widerstrebt, und der Andere thatsächlichsogar noch ein weiteres ontgeltliches Verkehrsgeschäft machen muss!Die Umwandlung der Naturallöhnungen in Geldlöhnungen liefertprägnante Beispiele. Eine Staatsverwaltung produzierte vielleichtviele Tausende von Klaftern Holz, und die Beamten begehrten dring-