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liehe Schatzbildung in der Form kostbarer Geräte u. s. xv. auf,welche in gewöhnlichen Zeiten in Gebrauch genommen werden,aber in kritischen Momenten sofort mit oder ohne Verlust an Form-wert in eine Summe Geldes umgetauscht oder umgeformt werdenkönnen. Regelmäßig wandert von den in „guten“ Zeiten sich auf-sammelnden Massen solcher Geräte mit dem Eintreten von Krieg,Aufruhr u. s. w. ein erheblicher Teil in den Schmelztiogel, welcherWeg für das gestohlene und geraubte Geräte zu jeder Zoit in Be-tracht genommen wird. Es ist beachtenswert, dass diese AVandelungsich um so leichter vollzieht, je mehr sich wie in unseren Tagenein massenhafter Gebrauch edelmetallenen Gerätes mit sehr gerin-gem Formwert, wie in der Gestalt von massiven Löffeln und Gabeln,verbreitet. Die galvanoplastische Verwendung von Silber und Goldist umgekehrt ein Gebrauch, der wie der Gebrauch der Münzengroße Mengen edelen Metalles schließlich (infolge der „Abnützung“)verschwinden macht.
Die Funktion der Wertaufbewahrung kommt aber auch fürandere Ergebnisse als das der besprochenen Schatzbildung in Gel-tung. Einem „Hort“ wie dem der Nibelungen stellen sich die„Hoards“ unserer Banken u. s. w. zur Seite. Wir haben frühergesehen, dass das Geld jeder Art, wenn und soweit es als Tausch-mittel dient, nicht jenem anderweitigen Gebrauch zur Konsumtiondienen kann, obwohl es hierzu befähigt ist und sein muss. Ebensowerden Gold und Silber, wenn und so lange sie zur Wertaufbewah-rung dienen, weder als Tauschmittel noch als Zahlungsmittel ge-braucht, obgleich sie als solche gebraucht werden könnten. Es istdaher auch dann, wenn Geld jetzt nur aus dem Grunde aufbewahrtwird, weil es später zur Erfüllung von Verbindlichkeiten (als Zah-lungsmittel) oder zur Benützung vorteilhafter Konjunkturen imTauschverkehr (als „Kaufmittel“) verwendet werden soll, dieFunktion des durch die noch vorauf liegende Zeit hindurch stetsparaten Wertträgers genau zu unterscheiden von der schließlicheintretenden Verwendung des aufbewahrten Wertbetrages zu Zah-lung oder Kauf.
Der laufende Bedarf an Geld als Tauschmittel und als Zah-lungsmittel wird konstituiert durch das Geldquantum, welches die