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einen Wertbetrag sind, der sich bei dein Schuldner befindet. Siebourkunden das Verhältnis, dass ein Vermögensteil des A sich indem Eigentum des 13 befindet (,,Aes alienum “ in dem Domi-nium des 13, dem Vermögen des A gehörig „bonis ejus adnume-randum“). Sobald dieser Schein auf den C übertragen ist, stehtein Vermögensteil des C in dem Eigentum des 13 u. s. w. DieRechtsgowalt des zeitigen Vermögensinhabers prägt sich darin aus,dass er seinon Vermögensteil aus der Gesamtheit der dem Eigentums-recht des 13 unterworfenen Güter herausnehmen kann. Belehrendist auch ein Blick auf die besondere Stellung, welche gegenüberunseren Geldkreditpapieren der (nicht zur Verpfändung, sondernzur Voräußerung verwendete) negoziable „Warrant“ einnimmt. Aufihm werden durch Indossierung, auch in blanko, eben nicht Ver-mögonsteile übertragen, während die Wertträger derselben sich imEigentum eines Anderen befinden, sondern das Eigentumsrecht anden in dem Lager befindlichen Waren wird veräußert, und dieselbeeine Person wird Eigentümer und Vermögensinhaber.
Dass eine Forderung, wie sie z. B. durch einen Wechsel auf1000 Mark zu zahlen von C „getragen“ wird, in einer genaubestimmten Geldsumme ausgedrückt ist, macht sie in keiner Weisebefähigt, die Funktionen des Geldes zu leisten. Sie stellt sich viel-mehr dem Gelde als solchem scharf gegenüber. Sie wird erworben,indem man dem derzeitigen Vermögensinhaber eine Summe Geldeszahlt, welche erheblich von dem genannten Betrag abweichen kann,oder indem mau sie „an Zahlungs Statt“ d. h. im Austausch gegeneine andere Forderung annimmt. So lange eine Forderung nicht„realisiert“ ist, muss ich es hinnehmen, dass mein Vermögensteil inder Eigentumsgewalt eines Andern befindlich ist, aus der er erstspäter in mein Eigentum übergeben werden wird, sofern er nichtbis dahin ganz oder teilweise für mich verloren gegangen ist.
Der Unterschied zwischen dem Gelde und den Geldkredit-papieren kann dadurch beseitigt werden, dass man den Geldkredit-papieren die wesentlichen Eigenschaften des Geldes zuspricht, sie sozu sagen in die Leistungssphäre des Geldes hinaufhebt. Iliegegenwaren unsere letzten Erörterungen zunächst gerichtet. Es kann aberauch von der anderen Seite her die Schranke damit hinweggeräumt