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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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werden, dass dem Geldo die Eigenschaften der Kreditpapiere zuge-sprochen werden, man es so zu sagen in die Leistungsphäre dieserScheine herabzieht.

An diesen zweiten Vorgang werden wir durch die Erklärungeiner Reihe volkswirtschaftlicher Schriftsteller gemahnt: das Metall-geld sei effektiv nur eineAnweisung auf ein entsprechendesGüterquantum; es komme daher nicht als ein äquivalentes Tausch-gut mit eigenartigem Gebrauchswerte in Betracht, sondern nur alsTräger,Garant eines Anspruches auf Empfang von Wertgegen-ständen, welche man für diejenigen Güter haben will, die man fürGeld hingegeben hat.

Die hier zu Grunde liegende Auffassung des Geldes ist miteinzelnen für die Hauptfrage unwesentlichen Verschiedenheiten ver-teidigt worden. Keinenfalls sollte sie jedoch mit jener ganz anders-artigen Vorstellung in Verbindung gebracht werden, wonach derStaat (oder auch eineallgemeine Übereinkunft der Menschen)einem Gegenstände beliebigen Wert, Geldwert, beilegen kann, dendieser Gegenstand nicht hat. Hier waltet vielmehr die Voraus-setzung, dass Stücke wirklichen Goldes und Silbers die Gelddiensteverrichten, soweithin analog der Stellung des Edelmetallgeldes inder Geldtheorie Endemanns. Dagegen fällt nicht bloß (wie beiEndemann) die Beachtung des bosondern, speziellen Wertes desGeldes unter den übrigen Gütern aus, es soll auch der allgemeineWertcharakter des Silbers und Goldes bei seinem Gebrauch alsGeld latent bleiben, die Befriedigung des auf die Erlangung einesäquivalenten Tauschgutes gerichteten Begehres überhaupt erst durchdiejenigen Güter in Erfüllung gehen, welche man durchAnwei-sungen in Metallgeldform, wie durch Anweisungen mit andererDeckung als der im Stoff belegenen empfängt.

Man gewahrt sogleich den Zusammenhang dieser Auffassungmit Vorstellungen, wie sie durch den modernen Kreditverkehr ange-regt werden. Die Vaterschaft ist da man hier wohl von einerkurzen Erklärung des Aristoteles abzusehen hat dem Franzosen Boisguillebert zuzuerkennen, während der gleiche Grundgedankein unseren Tagen von S. Oppenheim und H. D. Macleod mit