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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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Stand. Über die Fiktion der Kreditgeschäfte bei der ersten Ent-stehung eines allgemeinen Tauschmittels wollen wir kein Wort ver-lieren. Wer wird sich sodann bethören lassen, das Kaufenkönnenmit Geld in Parallele zu finden mit dem Forderungsrecht auf eineGeldsumme? Jene Scheine, die Träger von Forderungen, berech-tigen auch nichtzum Tausch auf Etwas, something, sondern zurForderung einer Geldsumme, welches Verhältnis auch durch münd-liche Absprache u. s. w. erwachsen kann. Gold und Silber wirdaus der Erde geholt, wie man Kohlen, Edelsteine u. s. w. aus ihrholt. Man giebt das Metall für Kohlen, wie man Kohlen für Metallgiebt; mau formt die Metalle, wie man andere Güter auch formtwo in aller Welt ist da die Willeusperson, die eine Anweisungausstellt, wo die andere, welche eine Anweisung zu honorieren hat,wo der Gegenstand, auf den die Anweisung lautet? Der Begriffskerneiner Anweisung u. dgl., für welche von vorn herein eine Endstationdes Umlaufes zu markieren ist, bildet einen konträren Gegensatz zumständigen Zirkulationsmittel. Wer das allgemeine Tauschmittelgeneral credit nennt, der muss nicht Forderungen auf Geld, sondernHäuser, Grundstücke, Nahrungsmittel u. s. w. als particular creditbezeichnen. Wenn man ein einzelnes Gut für einen bestimmtenGebrauch zugleich dazu ausgewählt findet, dass es als allgemeinesTauschmittel in Verwendung kommt, so kann das doch nur ge-schehen sein, weil dieses eine Tauschgut ganz besondere Eigen-schaften hat, die es im Gegensatz zu andern Gütern für diesenDienst befähigen. 1 )

Die modernen Geldkreditpapiere sind allerdings nicht bloßBeweismittel für Forderungen wie anderweitige Schuldscheine, siesind aber auch keine Wertträger von der Art, wie das Geld einerist. Sie sind vielmehr als Träger von Forderungen befähigt, imVerkehr den Dienst des Zirkulationsmittels für Geldforde-rungen zu verrichten, Umlaufmittel für kreditierte Vermögensteilezu sein, zu denen solche Scheine, welche gleichwie dienegoziablenWarrants Zirkulationsmittel für deponierte Eigentumsgegenständesind, einen leicht erkennbaren Gegensatz bilden. Die Geldkreditpapiere

') Vergl. hierüber auch Goldschmidt Handelsrecht S. 1077 n. 22.