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der Aufgabe einer interlokalen Wertiibertragung durch Geld-transport und der Aufgabe einer Erleichterung interlokaler Güter-übertragungen durch Geldgebrauch für eine erstmalige Erwägungnicht alsbald fasslich erscheinen mag, so wird auch für etwaige aufden Werttransport abzielende staatliche Vorschriften zunächst viel-leicht eine Erklärung in anderer Richtung vorgezogen werden. Mitden wie ich glaube nicht bestreitbaren Nachweisen über das Geld inseiner Dienstleistung für gesetzliche Wertbewahrung, legaleWertkonstanz, hoffe ich eine Lücke in der Rechtstheorie desGeldes auszufüllen.
Die erste Frage, über welche heutzutage auf Grund wirtschaft-licher Erwägungen zu verhandeln ist, wenn die für das Währungs-geld maßgebenden Verhältnisse in Betracht kommen, ist die: obeines der beiden Edelmetalle für das Währungs-Courant-geld gebraucht werden soll und welches von beiden,oder ob Silber und Gold zugleich. In diesem Sinne sprichtman von einfacher Währung, Silberwährung oder Goldwährung, undvon Doppelwährung. Man bezeichnet es dann als eine selbstver-ständliche Folgerung, dass der Staat im Anschluss an diese Ent-scheidung über die „Währungsfrage“ seine Münzprägung vornimmt.Der Staat mit Silberwährung muss Silbermünzen in der erforder-lichen Menge und Stückelung prägen; er kann dabei auch Gold-münzen dem Verkehr zu freiwilligem Gebrauch mit wechselndemKurswert überliefern, auch wohl seine eigenen Kassen an solchemfreiwilligen Verkehrsgebrauch (mit vorgeschriebenem „Kassenkurs“)teilnehmen lassen. Nur liegen diese Prägungen jenseits des Be-reiches seiner klargestellten Pflicht und es ist von Zeitumständenund Verkehrs Verhältnissen abhängig, ob sich der fragliche Aufwandausgiebig rechtfertigen lässt oder nicht. Dagegen kann in einemStaate mit Goldwährung das Silber nicht dieselbe Stellung im Ver-kehr wahren, wie das Gold im Lande der Silberwährung. DieGoldwährung macht zwar auch hochwertige Scheidemünzen erforder-lich, welche nur durch Silbermünzen mit nicht stark vortretenderLegierung geboten werden können, und wird hierdurch dann aller-dings der Bereich, innerhalb dessen die offiziellen Scheidemünzenin Silber an der Aufgabe des gesetzlichen Zahlmittels teilnehmen,