Druckschrift 
Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen
 

erweitert. Dagogon wird das Unternehmen einer Staatsregierung ineinem Lande mit Goldwährung grobe Silbermünzen zu freiem Ge-brauche nach ihrem bloßen Stoffgehalt dem Verkehr beglaubigtdarzubieten, gerade dem Geldbedürfnis des kleineren Verkehres nichtentsprechen können, weil in dieser Sphäre die den wechselndenTauschwert der Silbermünzen als einer Verkehrsware begleitendeSchwankung ihres Preisausdruckos in dem Währungsgeld nicht aus-zuhaltcn ist. Wohl aber wird der Kaufmann in einem Lande mitSilberwährung die staatliche Herstellung gemünzter Goldstücke schonum deswillen begrüßen, weil er das im Gewicht beglaubigte Fein-gold im internationalen Verkehr verwerten kann.

Wenn sodann neben den Staaten mit einfacher Silberwährungund denen mit einfacher Goldwährung Staaten mitDoppelwäh-rung vorzuweisen sind, so hat man dieser Bezeichnung: Doppel-währung für ein Verhältnis, wie es in den Staaten derlateini-schen Münz-Union sich herausstellte, öfter Anstoß genommen undstatt ihrer den Ausdruck:Alternativ-,Fakultativ- undWahl-Währung empfohlen. Und es ist ganz richtig, was schon von sovielen Seiten her betont worden ist, dass thatsächlich in den be-treffenden Ländern von den Einzelnen zeitweilig nur in Goldgeld,und zeitweilig nur in Silbergeld gewertet und gezahlt wurde. Wennwir trotzdem nicht darauf eingehen, die Bezeichnung Doppelwährungin diosem Falle abzuweisen, so geschieht dies nicht bloß, weil die-selbe einmal so allgemein verbreitet und geläufig geworden ist. Injenen neuen Bezeichnungen liegt eben auch eine Anregung zu Mis-verstiindnissen, wonngleich nach einer anderen Seite hin. Wenn ineinem Lande mit Doppelwährung die Privaten die Wahl haben,entweder Goldgeld oder Silbergeld zu gebrauchen, so soll dochGericht und Staatsregierung keineswegs diese Freiheit der Alter-native, vielmehr die Pflicht haben, jederzeit sowohl Gold- wie Silber-Geld als Währungsgeld anzuerkennen und sich nicht zu versagen, umbeide für begehrten Gebrauch parat zu stellen. Sobald die Lan-desregierung nach ihrer Wahl nur Goldgeld oder nur Silbergeldfür Gebrauch als Währungsgeld ausprägt, beziehungsweise den Pri-vaten ihre Münzstätte nicht mehr für Ausprägungen aus beidenMetallen offen hält, unterbricht sie die Ausführung des Gesetzes