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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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biges Terrain für die Spekulation auf die eingetretenen Veränderungenin der Wertrelation der Edelmetalle geworden. Frankreich selbsthatte sich mit Belgien auf dem Kongresse zu Paris bereit erklärt,im Falle der Einigung über eine goldene Weltmünze von der Doppel-währung abzugehen. Wenn jemals, so musste in dieser Zeit einesso raschen riesigen Wachstums in der Produktion des einen Metallesneben Stetigkeit in der des andern, mochte man nun deshalb mitden Einen (wie Ko]b, Soetbeer u. A.) ein Sinken des Goldpreises,oder mit den Andern (wie z. B. Schäffle, Tüb. Zeitschrift 1857)ein Steigen des Silberpreises erwarten, ein Eintreten auf die DoppelWährung, welche eine fixierte Wertrelation offiziell anerkennt undrechtsgiltig handhaben lässt, als durchaus verwerflich und unheilvollerscheinen.

In dieser Situation trat L. Wolowski in Paris (vom Juni 1867an) mit einer neuen Argumentation zu Gunsten der Doppelwährunghervor und erlangte durch eine ebenso gewandte als unermüdlicheVertretung derselben einen in seiner Art merkwürdigen Erfolg. (Vgl.die von Wolowski gesammelten Erklärungen in La question mone-taire, deux. edit. Paris 1869). Auch wer ihm nicht beistimmenkonnte, wird das bleibende Verdienst dieses bedeutenden Mannesanzuerkennen haben, dass die fragliche Kontroverse eine sehr be-merkenswerte Bereicherung und Vertiefung gewann.

Wolowski erklärte seinen Landsleuten übrigens ohne immerdie Unterscheidung zwischen Wertmaß und Preismaßstab festzu-halten dass man von einem Etalon de la valeur in dem Sinne,wie man von Etalons für die Messung der Länge, des Gewichtesu. s. w. mit ihren unveränderlichen Größen zu sprechen habe, garnicht reden könne. Umso weniger trete er für ein double etalonan« Stelle eines unique ein. Es handle sich um die Wertbemessungder Güter (mesure de la valeur) mittelst des Äquivalentes in einerdritten Ware mit gleichfalls veränderlichem Werte, wozu sich vonje her und überall sowohl Gold als Silber vortrefflich geeignet er-wiesen habe. Für die Währung stehe nicht double etalon, sonderndouble monnaie legale, double mode de payement legal, also dieZulässigkeit eines zweifachen gesetzlichen Zahlungsmittels in Frage.Die Voraussetzung und die Absicht des Gesetzes vom 7. Germinal

Knies, Das Geld. II. Auf).

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