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umso bereitwilliger zu, als wir den allgemein verbreiteten Aus-druck: „Papiergeld“ (und Kreditgeld) sowohl in dem einen alsin dem anderen Sinne, wie sich gleich ergeben wird, für misgriffenerklären müssen.
Für Geld im juristischen Sinne kann jedenfalls nur dasjenigePapiergeld überhaupt in Frage kommen, welches gesetzlichesZahlungsmittel ist. Auch sollte man, wenn man infolge der bezüg-lichen offiziellen Proklamation Papiergeld mit Zwangskurs als eingesetzliches Zahlungsmittel anerkennt, zugleich einräumen, dassfür die juristische Kennzeichnung dieses gesetzlichen Zahlungsmittelsdas Dasein oder Fehlen einer sogenannten Einlösungskasse ganzirrelevant ist. Das gesetzliche Zahlungsmittel ist als solches dadurchfestgestellt, dass es die Einen geben sollen, die Andern annehmenmüssen als Zahlung — was die Besitzer mit diesen Scheinen vorund nach der Zahlung machen können, ist eine Frage für sich,wenn auch eine recht wichtige Frage. Und nachdem das Lebenmit Recht und Thatsache für die Möglichkeit beider Formenseine Beweisführung erstellt hat, sollten wir wohl sagen dürfen:causa finita est. Wir können diese Entscheidung umso ruhigerhinnehmen, als es für Papiergeld überhaupt gar keine „Einlö-sungskassen“, wie sie selbstverständlich für alle Geldkreditpapierebestehen, geben kann. Das Papiergeld ist nicht Träger einerForderung auf eine Geldsumme, welche von irgend Jemand als demVerpflichteten ei nz ul Ösen ist, indem sie von einem Anderen, demForderungsberechtigten „realisiert“ wird. Das Papiergeld istviolmehr Träger und Zirkulationsmittel einer Ermächtigung zu Ge-brauch für Zahlung anstatt des Geldes. Die früher zumeist feh-lenden, in nouester Zoit öfter aufgestellten „Einlösungskassen“ sindvielmehr Kassen, an welchen eine von dem wechselnden Besitzereventuell begehrte Umwechselung der Vertreter von Geld fürZahlungsmitteldienste gegen Geld, ein Tausch des Papiergeldesgogen Metallgeld statttinden kann, wonach das eingewechselte Papier-geld von der Kassenverwaltung, resp. von der Regierung jederzeit aufsNeue zu anderweitigen Zahlungen verwendet werden kann. DerartigeEinwechslungs-Offerten und Gassen können jederzeit, wenn die Re-gierung sie nicht darbietet, auch von irgend welchen Privaten auf-