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mittel zur Erfüllung von Forderungen zu sein, und ihre Ausgabeergreift auch die Beziehungen der Staatsangehörigen untereinander, der Privaten zu anderen Privaten. Der Staat er-klärt seino Schulden für „definitiv bezahlt“, nachdem er mit Über-lieferung jener Scheine keine Zahlung gegeben hat, und ermächtigtjeden privaten Empfänger dieser Scheine durch Weiterbegebung der-selben seinen privaten Gläubiger „befriedigt“ zu erklären, trotzdemdass auch alle Garantieen, welche der Staat seinerseits durch „Ein-lösungsversprechen“ u. dgl. giebt, nur einen publizistischen, keinenprivatrechtlichen Charakter haben!
Aber gerade hierdurch soll ja nun das Unrecht, welches derStaat an seinen Gläubigern begeht, kleiner gemacht werden oderauch als ausgeglichen erscheinen. Lernten wir die Geldkreditpapierekennen als Träger, Zirkulationsmittel von Forderungen auf quan-titativ präzisierten Geld-Empfang, so präsentieren sich hier diePapiergeldscheine als Träger, Zirkulationsmittel quantitativpräzisierter Liberationen von Geld-Zahlungen. Sie bilden dasGegenstück zum Geldkreditpapier, indem sie die Berechtigung zurTilgung einer Geld-Forderung „umschließen“. Auch von hier ausbestätigt sich, dass man diese Scheine neben dem (Metall-)Geld nurals eine zweite Art von Liberations- („Solutions“-, „Zahlungs “-)Mitteln, nicht als eine zweite Art von Geld auffassen darf.
Infolgo der staatlichen Ermächtigung können die Scheine nachihrem Nominalbetrag von dem Empfänger zu entsprechender Til-gung eigener Schulden weiter begeben werden. Eine hierfür un-geschmälerte Verwendung derselben ist jedoch nur gegenüber den-jenigen Forderungen außer Frage gestellt, welche zur Zeit einer(vorher nicht erwarteten) Ausgabe der Scheine bereits erwachsensind. Andererseits lässt sich der Zusammenhang nicht verkennen,der zwischen der Verwendbarkeit dieser Scheine in der Hand ihrerersten Empfänger und dem Massenverhältnis besteht, in welchemzur Zeit der Ausgabe überhaupt Zahlungsverbindlichkeiten zwischenirgend welchen Landesangehörigen bereits vorhanden sind. Hat derdurch Papiergeld „befriedigte“ Staatsgläubiger auch nicht selbstZahlungon für (gegen ihn schon feststehende) Forderungen zumachen, so kann er doch die Scheine an Andere abtreten, welche