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diniert sich vollziehender ist. Wer immer die Zahlungsscheineempfangen hat, wird zu dem Gebrauch derselben auch als baresTauschmittel drängen. Dem Verkäufer kann aus der Zurückweisungmittelst Vorverhandlung besonderer Nachteil erwachsen. Die Zu-rückweisung selbst scheint thöricht, sobald man nur allgemeiner aufsie verzichtet, und dieser Verzicht so natürlich, da es sich um einZirkulationsmittel handelt, das man ja doch weiter begeben will.Obendrein giebt es wegen der besonderen Vorteile, welche der Ge-brauch von Papierscheinen an Stelle des Geldes für Transport, aufReisen, für Zählung u. dergl. hat, auch Leute, welche bei verall-gemeinerter Annahme eine besondere Nachfrage nach „Papiergeld“erheben. Auch der Volkswirtschaft im Ganzen scheint aus diesemerweiterten Gebrauch des Papiergeldes nur ein erweiterter Vorteilzu erwachsen. Und im Grunde genommen muss ja doch eben diesesGanze den Aufwand für Gewinnung und Erneuerung der im Verkehrerforderlichen Zahlungs- und Kaufmittel aufbringen. Entweder wirdalso die Ausgabe von Papiergeld eine durch Geldabfluss ins Auslandentstandene Lücke mit Ersparung des sonst erforderlichen Aufwan-des ausfüllen, oder es wird der zum gewöhnlichen Geld bestand hin-zugekommene Stamm von Zirkulationsmitteln nach einer Beschleu-nigung der wirtschaftlichen Vorgänge im Inland, einen Teil dermetallenen Geldmassen für Verwendung im Ausland oder zur Um-formung in Waren disponibel machen.
Alle derartigen Darlegungen sind indessen — wenn ohne wei-tere Einschränkungen gegeben — immer auf die Voraussetzunggegründet, dass diese Scheine, wie sie gleichwertig mit dem aufihnen verzeichneten Geldbetrag als Solutionsmittel für bestehendeinländische Forderungen genommen werden müssen, diesen Pari-Stand mit Geld auch in dem anderen, für das Staatsgebot viel we-niger beherrschbaren Gebrauchs-Bezirke bewahren werden. Hieraufaber ist doch au sich gegenüber keinem Verkäufer zu rechnen, so-weit nicht etwa staatliche Beamtete in Frage kommen, welche Ge-treide, Holz u. s. w. von den Domänengütern zu verkaufen haben.Wohl haben imperatorische Vorschriften und gewaltige Strafandro-hungen auch diese Verwendung des Papiergeldes sicher zu stellengesucht. Allein die Staatsgewalt erfährt hier, wie an so mancher